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Schwäbisch Hall

Stadtverwaltung äußert sich zur aktuellen Presseberichterstattung

Artikel vom 19.08.2020

In der Lokalausgabe vom 19. August 2020 titelt das Haller Tagblatt im Lokalteil: „Behörde verlängert Frist für Pelgrim".

Der Bericht steht in Zusammenhang mit der von der Stadtverwaltung angestrebten Neuregelungen der Prüf- und Controllingaufgaben in der Stadtverwaltung. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat am 22. Juli einen entsprechenden Beschlussantrag vorgelegt. Der Gemeinderat hat in dieser Sache keine Entscheidung getroffen, sondern den Tagesordnungspunkt vertagt. 
 
Zur Berichterstattung des Haller Tagblatts vom 19. August 2020 stellt die Stadtverwaltung fest:
 
Das Regierungspräsidium hat Anfang August in einem Schreiben, das an den Gemeinderat gerichtet ist, ausdrücklich festgestellt: „Für Übertragung von Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO ist allein der Gemeinderat zuständig. Ein rechtmäßiger Zustand kann daher vorliegend nur durch den Gemeinderat, nicht jedoch durch den Oberbürgermeister hergestellt werden.“ Die Fristverlängerung des Regierungspräsidiums, bis zu der ein Beschluss gefasst werden soll, um rechtsmäßige Zustände herzustellen, gilt demnach für den Gemeinderat – und nicht wie vom Haller Tagblatt berichtet für den Oberbürgermeister.
 
Das Regierungspräsidium erachtet es für dringend erforderlich, dass der Gemeinderat über die Beschlussanträge 1 bis 5, 7 und 9 der Sitzungsvorlage Nr. 198/20 entscheidet, um rechtsmäßige Zustände herzustellen. Auch zu den Beschlussanträgen 6 und 8 empfiehlt das Regierungspräsidium einen Beschluss des Gemeinderats, um Klarheit zu schaffen.
 
Wie der Gemeinderat über die Beschlussanträge der Verwaltung entscheidet, liegt dabei im Ermessen der Gemeinderatsmitglieder, auch darauf weist das Regierungspräsidium hin. Wichtig ist, überhaupt eine Entscheidung zu treffen, um rechtsmäßige Zustände herstellen zu können.

Außerdem heißt es im Kommentar zum Bericht: 
„Es geht um wesentliche Fragen der Kontrolle, um Zusatzjobs, die der OB den Prüfern unrechtmäßig zugeteilt hat, die Kapazitäten binden.“
 
Hierzu stellt die Stadtverwaltung fest:
In der Vergangenheit wurde die Revision mehrfach auch von Amtsvorgängern von Oberbürgermeister Pelgrim die Revision mit der Prüfung verschiedener stadtnaher Vereine ohne entsprechenden Gemeinderatsbeschluss beauftragt. Die Prüfaufträge gehen teilweise bis mindestens in die 1960er-Jahre zurück. Durch die Beschlussanträge der Verwaltung soll diese, teils jahrzehntelang geübte Praxis, durch Beschlüsse des Gemeinderats nun in einen rechtmäßigen Zustand überführt werden. 

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