Seite drucken
Schwäbisch Hall

Coronavirus: Neue Kriterien für Notbetreuung (19.03.)

Artikel vom 19.03.2020

Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell, Informationen zur Notbetreuung an Kitas und Schulen erhalten Sie hier: Notbetreuung an Kitas und Schulen

***

Mit der aktualisierten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen wurde auch der Kreis der Eltern erweitert, die aufgrund ihrer Tätigkeit in systemkritischen Bereichen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung haben.

Für einen Notbetreuungsplatz zugelassen werden Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. deren alleinerziehende/r Erziehungsberechtigte/r insbesondere in folgenden Bereichen
tätig sind:

  • die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden
  • Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
  • Rundfunk und Presse
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden
  • das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe
  • Bestatter

Betroffene Eltern wenden sich bitte an folgende Stellen:

Für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Grundschulen:
Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport, Tel.: Telefonnummer: 0791 751-370.
Die Nummer ist werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr erreichbar.

Für die Klassenstufen 5 und 6 an den Schulen im Schulzentrum Ost:
Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport, Tel.: Telefonnummer: 0791 751-274.
Die Nummer ist werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr erreichbar.

Für die Klassenstufen 5 und 6 an den Schulen im Schulzentrum West:
Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Schulsekretariate. Weitere Informationen unter www.gms-szw.de und www.erasmus-widmann-gymnasium.de.

Die Verordnung des Landes ist unter den öffentlichen Bekanntmachungen auf der städtischen Webseite im Wortlaut zu finden.

Weitere Informationen rund um das Thema Coronavirus finden Sie auf der städtischen Webseite unter www.schwaebischhall.de/corona

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell