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Schwäbisch Hall

Regelungen für den Infektionsschutz auf Spielplätzen

Artikel vom 06.05.2020

Für die nun wieder geöffneten Spielplätze in Schwäbisch Hall gelten folgende Regelungen im Hinblick auf den Infektionsschutz:

  • wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
  • Kinder sollen die Spielplätze nur in Begleitung Erwachsener besuchen
  • die Besucherzahl ist auf ein Kind pro 10 Quadratmeter Spielplatzfläche begrenzt 

​​​Die Stadt folgt damit einer gemeinsamen Empfehlung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Gemeindetags Baden-Württemberg, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde.

„Dass diese Empfehlungen die Kommunen erst am Abend vor der geplanten Öffnung der Spielplätze erreichen, ist mehr als ärgerlich“, erklärt Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim. „Die Städte und Gemeinden kommen dadurch in eine missliche Lage: Einerseits sollen wir den Kindern nach langen Wochen des Wartens natürlich wieder wie angekündigt auf die Spielplätze dürfen. Andererseits müssen wir aber auch die Sicherheit gewährleisten und wollen dazu die Empfehlungen auch bei uns umzusetzen. Das braucht eigentlich einen gewissen Vorlauf.“

Trotzdem habe man sich dazu entschieden, die Spielplätze in Schwäbisch Hall wie geplant zu öffnen. Hinweisschilder mit Erläuterungen zu den Empfehlungen werden im Laufe des Tages durch den Werkhof auf den Spielplätzen angebracht.

Pelgrim appelliert an die Spielplatzbesucher, die Empfehlungen zu beachten: „Die Öffnung kann langfristig nur dann gelingen, wenn die Regeln diszipliniert eingehalten werden – auch wenn das für die Kinder natürlich schwer ist und den Eltern eine zusätzliche große
Verantwortung aufbürdet.“ Eltern seien in der gegenwärtigen Situation ohnehin ganz besonders gefordert, er sei sich aber sicher, dass sie ihrer Fürsorgepflicht auch an dieser Stelle nachkommen werden.

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