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Schwäbisch Hall

Öffnung der Tageseinrichtungen für alle Kinder

Artikel vom 18.06.2020

Die neueste Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt die vollständige Öffnung von Kindertageseinrichtungen zum 29. Juni. Ab diesem Tag entfällt die bisherige Begrenzung auf 50 Prozent der üblichen Kapazitäten. Es wird jedoch weiterhin Einschränkungen im Bereich der Ganztagsbetreuung geben. Die Eltern wurden bereits per Brief durch die Stadtverwaltung über die anstehende Öffnung informiert.

Im Sinne des Infektionsschutzes gelten weiterhin entsprechende Vorgaben. So werden feste Gruppen gebildet, die in bestimmten Räumen von immer den gleichen Erzieherinnen und Erziehern betreut werden. Auch im Außenbereich und während der Bring- und Abholzeiten ist auf ein entsprechende Trennung zu achten. Selbstverständlich werden mit den Kindern weiterhin Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen sowie Husten und Niesen in die Ellbeuge besprochen und je nach Alter umgesetzt. Ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt lediglich für anwesende Erwachsene untereinander.

Nachdem der zuständige Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport bereits im Vorgriff auf die Verordnung entsprechende Szenarien entwickelt hat, können nun die Planungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen konkretisiert werden. Eine
Herausforderung ist dabei vor allem die Planung des Personaleinsatzes, da zum Beispiel Schwangere oder Mitglieder der Risikogruppen mit entsprechendem Attest in den Kitas nicht zum Einsatz kommen. Das Betreuungsangebot muss daher an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden, eventuell können nicht alle Kinder zu den gewünschten Zeiten betreut
werden. Die Eltern werden hierzu direkt durch die Einrichtungsleitungen informiert.

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