Maskenpflicht auf dem Haller Wochenmarkt
Artikel vom 03.11.2020
Da die Zahl der Corona-Infizierten in Schwäbisch Hall und im Landkreis weiter steigt, gilt auf dem Schwäbisch Haller Wochenmarkt ab Mittwoch, 4. November, eine Maskenpflicht. Demnach muss zu den Marktzeiten mittwochs und samstags von 7 Uhr bis 12.30 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen getragen werden: Dietrich-Bonhoeffer-Platz und Eventplatz, Kocherquartier und Froschgraben.
Außerdem ist bei einem Besuch des Wochenmarkts auch weiterhin darauf zu achten, die notwendigen Abstände zueinander einzuhalten.