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Schwäbisch Hall

Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur mit 3G oder Termin

Artikel vom 17.11.2021

Seit Mittwoch, 17. November, gilt in Baden-Württemberg aufgrund steigender Auslastung von Intensivbetten durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten die Alarmstufe. Der Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall ist nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich: Die Besucherinnen und Besucher müssen entweder geimpft, genesen oder mit einem Antigen-Schnelltest negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet sein. Damit orientiert sich die Stadtverwaltung an den Regeln, die für den Einkauf im Einzelhandel gelten.

Wer keinen Nachweis über eines der 3G vorweisen kann, muss vor Betreten der Verwaltungsgebäude einen Termin mit der entsprechenden Abteilung in der Verwaltung ausmachen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Besucherinnen und Besucher ebenso wie dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung. Grundsätzlich gilt in den Gebäuden der Stadtverwaltung eine Maskenpflicht für die Besucherinnen und Besucher.

Organigramm der Stadtverwaltung 

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell