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Schwäbisch Hall

Haller Weihnachtszauber mit umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen

Artikel vom 24.11.2021

Angesichts steigender Infektionszahlen und der verschärften Corona-Verordnung des Landes mit Ausrufung der Alarmstufe II findet der Haller Weihnachtszauber auf dem Marktplatz in diesem Jahr unter strengen Sicherheitsauflagen statt. 

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die 2G-Plus-Regelung. Damit sind ein Impf- oder Genesenennachweis und zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis Voraussetzung für den Zutritt zum Weihnachtsmarkt. Kostenlose Schnelltestangebote stehen am Marktplatz in ausreichender Zahl zur Verfügung. Da Schülerinnen und Schüler regelmäßig in den Schulen getestet werden, ist für sie die Vorlage eines Schulausweises ausreichend. Zugangsberechtigte Personen erhalten nach Prüfung der Voraussetzungen ein tagesaktuelles Armband. 

Um die Zugangsberechtigung wirksam kontrollieren zu können, wird der Weihnachtsmarkt umzäunt. Eine Kontaktnachverfolgung per Formular, Luca App oder Corona Warn-App ist verpflichtend. Es dürfen sich maximal 300 Personen gleichzeitig auf dem Weihnachtsmarkt aufhalten. Solange keine Speisen und Getränke verzehrt werden, gilt auf dem gesamten Gelände eine Maskenpflicht.

Das Rahmenprogramm kann leider nicht stattfinden, ebenso müssen die beliebten Angebote für Kinder entfallen. Bei der Eröffnung am Donnerstag, den 25. November um 18 Uhr wird Oberbürgermeister Daniel Bullinger traditionell vom Kleinen Siedershof begleitet, der Auftritt der Alphornbläser entfällt. 

Oberbürgermeister Daniel Bullinger erklärt: „Im ganzen Land wurden in den letzten Tagen Weihnachtsmärkte abgesagt. Auch wir haben lange mit uns gerungen, uns aber letztlich dazu entschieden, den Haller Weihnachtszauber stattfinden zu lassen. Im Vorgriff auf die zu erwartenden Verschärfungen durch die neue Corona-Verordnung des Landes hat die Verwaltung in den letzten Tagen ein umfassendes Schutzkonzept erarbeitet, das allen Anforderungen gerecht wird und allen Gästen ein Weihnachtsmarkterlebnis mit einem Höchstmaß an Sicherheit erlaubt. Ich bin mir sicher, dass auch unter diesen besonderen Umständen vorweihnachtliche Stimmung auf unserem Marktplatz aufkommen wird. Ich danke allen Beteiligten, den Beschickerinnen und Beschickern mit ihren vielfältigen Angeboten wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Touristik und Marketing und des Werkhofs für ihren Einsatz und appelliere an die Besucherinnen und Besucher, sich bei aller Freude über unseren Weihnachtsmarkt verantwortungsvoll zu verhalten.“ 

Bullinger betont weiter, dass die Lösung mit tagesaktuellen Armbändern auch für Einzelhandel und Gastronomie in der Stadt eine Erleichterung ihrer Kontrollpflichten hinsichtlich des 2G- oder 3G-Status darstellen kann. Wer ein aktuelles Armband vom Weihnachtsmarkt hat, der erfülle garantiert die strengeren 2G-Plus-Voraussetzungen.

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