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Schwäbisch Hall

Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Verwaltung

Artikel vom 01.04.2022

Ab dem 3. April treten zahlreiche Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Angesichts der derzeit weiterhin hohen Infektionszahlen wird die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall jedoch zunächst einige Regelungen in ihren Gebäuden aufrecht erhalten:

In den Verwaltungsgebäuden der Stadt gelten ab kommenden Montag, 4. April, folgende Regelungen: Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen weiterhin mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für den Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung ist es weiterhin erforderlich einen Termin zu vereinbaren (www.schwaebischhall.de/buergeramt).

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr verpflichtend, natürlich kann jederzeit freiwillig eine Maske getragen werden. Weiterhin sind alle Mitarbeitenden dazu angehalten, die üblichen Hygieneregeln einzuhalten.

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