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Schwäbisch Hall

Veröffentlichungen von Altersjubiläen

Artikel vom 07.07.2022

Altersjubiläen werden auf eigenen Wunsch ab dem 75. Geburtstag im Haller Tagblatt veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen, oder einer sich jährlich wiederholenden Veröffentlichung. Die freiwillige Meldung des Geburtstages muss bis zum 10. des Vormonats bei der Stadtverwaltung erfolgen. Alle Meldungen können an folgende Kontaktdaten gesendet werden:

Stadt Schwäbisch Hall, Büro der Bürgerbeauftragten, Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall, Telefonnummer: 0791 751-206, buergerschaft(@)schwaebischhall.de

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell