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Schwäbisch Hall

Gemeinderat macht Weg frei für neue Maßregelvollzugsklinik

Artikel vom 28.07.2022

Gemeinsame Mitteilung des Sozialministeriums und der Stadt Schwäbisch Hall:

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha: „Stadt und Gemeinderat übernehmen in schwierigen Zeiten gesamtgesellschaftliche Verantwortung / Dank geht an alle Beteiligten vor Ort“

Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Daniel Bullinger: „Rahmenbedingungen für den Betrieb des Maßregelvollzugs konnten festgelegt werden. Stadt und Gemeinderat werden auch in der künftigen Entwicklung mit einbezogen“


Die Gespräche zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Land zur Ansiedelung einer Maßregelvollzugsklinik sind mit der gestrigen positiven Entscheidung des Gemeinderats vorläufig zum Abschluss gekommen. Im konstruktiven Zusammenwirken ist es gelungen, einen Konsens für einen neuen Standort für den Maßregelvollzug in Schwäbisch Hall zu erreichen. Damit ist der Weg für das Land nun frei, einen Bauantrag bei der Stadt einzureichen. 

„Stadt und Gemeinderat übernehmen mit dieser Entscheidung in schwierigen Zeiten eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (27. Juli) im Anschluss an die Sitzung des Gemeinderats in Stuttgart. „Ich kann die anfänglichen Bedenken vor Ort verstehen, doch haben Stadt und Land gemeinsam an einem Strang gezogen. Das Land kann nun weitere, dringend benötigte Plätze für die Behandlung suchtkranker Straftäter schaffen.“

Doch auch die Stadt Schwäbisch Hall profitiert konkret. „Die Stadt Schwäbisch Hall nimmt mit der Zustimmung zur Ansiedlung des Maßregelvollzugs Verantwortung auch über die Stadtgrenzen hinaus wahr“, betont Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Bullinger. „Ich freue mich, dass wir die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Maßregelvollzugs mit dem Land festlegen konnten. Sollten Änderungen in der Bettenanzahl oder in der Nutzung des Standorts beabsichtigt sein, kann dies nur unter Einbeziehung der Stadt und des Gemeinderats erfolgen. Das war eine zentrale Forderung unsererseits“, so der Oberbürgermeister.

Des Weiteren hat sich die Stadt in den Verhandlungen mit dem Land dafür eingesetzt, einen Ausgleich zu vereinbaren, dafür, dass der Maßregelvollzug als Landeseinrichtung in der Stadt in einem nachgefragten Gewerbegebiet angesiedelt wird. „In der Finanzierung des Campus Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn sehen wir ohnehin das Land in der Pflicht. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass das Land Baden-Württemberg seinen Beitrag zur Finanzierung des Campus Schwäbisch Hall in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen wird. Außerdem haben Stadt, Hochschule und Land vereinbart, gemeinsam an der Weiterentwicklung des Hochschulstandortes Schwäbisch Hall zu arbeiten – dies ist für uns ein wichtiger Standortfaktor“, betont Bullinger.

Das Zentrum für Psychiatrie Weinsberg ist durch seine Außenstelle in Schwäbisch Hall bereits bestens bekannt, so dass die Stadt auch hier auf eine etablierte Struktur zurückgreifen kann. Frau Rose-Losert hat als Geschäftsführerin zudem selbst wiederholt im Gemeinderat Rede und Antwort gestanden. 

Aufgrund des hohen Bedarfs an zusätzlichen Plätzen im Maßregelvollzug solldas Neubauvorhaben mit Hochdruck vorangetrieben werden. Die Planungen sehen nach derzeitigem Stand eine sehr kurze Bauzeit bis Ende des Jahres 2024 vor. Die Investitionskosten in Höhe von über 100 Millionen Euro werden vom Land Baden-Württemberg bereitgestellt.

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