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Schwäbisch Hall

Stadtverwaltung setzt Energiesparmaßnahmen um

Artikel vom 15.09.2022

Absenken der Temperatur in kommunalen Gebäuden, Abschalten der Straßenbeleuchtung nachts und Verbot von Gas- und Elektroheizstrahlern auf öffentlichen Flächen: Angesichts der sehr angespannten Lage auf dem Energiemarkt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und des Eintritts der Alarmstufe des Notfallplans Gas hat die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um im kommenden Herbst und Winter Energie einzusparen.

„In der aktuellen Situation stehen wir als Stadt in der Verantwortung, unseren Beitrag dazu zu leisten, im Winter eine Notfallsituation in der Gas- oder Stromversorgung zu verhindern“, sagt Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Daniel Bullinger. „Wir gehen hier als Kommune mit gutem Beispiel voran und werden an den Stellen Energie einsparen, wo es angesichts der aktuellen, besonderen Situation vertretbar und umsetzbar ist“, betont er. „Für uns alle birgt die kommende Herbst- und Wintersaison eine große Herausforderung. Wir können diese nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung bewältigen. Bei allen Hallerinnen und Hallern bedanke ich mich schon jetzt für ihr Verständnis und die Unterstützung der verschiedenen Maßnahmen, die nun umgesetzt werden“, so der Oberbürgermeister.

Zusammen mit dem städtischen Energiebeauftragten Heiner Schwarz-Leuser und weiteren Verantwortlichen in der Verwaltung wurden die verschiedenen Maßnahmen erarbeitet, die über die Energiespar-Maßnahmen hinaus gehen, die die Stadt bereits seit Jahren kontinuierlich verfolgt.

Einige Maßnahmen werden gemäß der Energiesparverordnung des Bundes (EnSikuMaV) bereits seit 1. September umgesetzt. Für die weiteren Maßnahmen orientiert sich die Stadtverwaltung an Empfehlungen des Städtetags und nutzt ihren Handlungsspielraum als Kommune:

Raumtemperaturen in städtischen Gebäuden:
Im Absenken der Raumtemperaturen verbirgt sich ein großes Potential an Energieeinsparung: Ein Grad weniger Wärme bedeutet etwa eine Energieeinsparung von sechs Prozent. In den städtischen Gebäuden, Kindertageseinrichtungen, Sporthallen und Schulen beginnt die Heizperiode in diesem Jahr nicht vor dem 1. Oktober. Die täglichen Heizzeiten werden verkürzt und orientieren sich an den Hauptnutzungszeiten der Gebäude. Die Temperaturen in den kommunalen Gebäuden werden auf die in der Energiesparverordnung festgelegten Mindesttemperaturen abgesenkt, in Büros etwa auf 19 Grad Celsius. In Kindertageseinrichtungen und Schulen orientiert sich die Verwaltung an der gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturuntergrenze von 20 Grad. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten ist nicht erlaubt. Für Räume mit besonderem Wärmebedarf, etwa Wickelräume, können Ausnahmen getroffen werden.

Abschalten der Straßenbeleuchtung in der Nacht:
Die Straßenbeleuchtung in Schwäbisch Hall ist bereits weitestgehend auf LED-Technik umgestellt, die nur rund ein Siebtel der Energie von Standardleuchten verbraucht. Das Abschalten der Straßenbeleuchtung nachts spart nicht nur zusätzlich Energie, sondern kommt auch Insekten zugute.

Die Straßenbeleuchtung wird ab Anfang der kommenden Woche – wo technisch möglich – in der Nacht ab 22 Uhr reduziert und im Zeitraum von 1 bis 5 Uhr ausgeschaltet. Ausgenommen sind sicherheitsrelevante Bereiche, etwa Fußgängerüberwege, Gefahrenstellen, Parks und Fußgängerzonen.
Da noch nicht alle Bereiche der Straßenbeleuchtung mit einer zentralen Steuerung ausgestattet sind, wird die Straßenbeleuchtung in einzelnen Bereichen, zum Beispiel in der Breit-Eich oder in einzelnen Straßenzügen verteilt auf das ganze Stadtgebiet, vorerst weiterhin eingeschaltet sein. Hier ist geplant, die Steuerung nachzurüsten.

Die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Denkmälern (etwa der Stadtbibliothek) hat die Stadtverwaltung bereits zum 1. September gemäß der Energiesparverordnung eingestellt.

Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung:
Auf die Weihnachtsbeleuchtung in der Schwäbisch Haller Innenstadt wird in diesem Jahr verzichtet. Stattdessen werden Alternativideen für die weihnachtliche Gestaltung der Innenstadt in Zusammenarbeit mit dem Verein Schwäbisch Hall Aktiv entwickelt.

Verbot von Gas- und Elektroheizstrahlern auf öffentlichen Flächen:
Der Betrieb der Heizstrahler mit einem hohen Energiebedarf unter freiem Himmel wird untersagt. Die Sondererlaubnis der Gaststätten zur Nutzung von öffentlichen Flächen wird entsprechend angepasst.

Warmwasser und Kühlschränke in den öffentlichen Gebäuden:
In den öffentlichen Gebäuden werden die Warmwasserboiler an den Handwaschbecken gemäß der Energiesparverordnung abgeschaltet. In Küchen wird die Anzahl an Warmwasserboilern reduziert, ebenso die Anzahl der Kühlschränke, die hier in Betrieb sind.

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