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Schwäbisch Hall

Jahreswechsel: Zahlreiche Änderungen treten in Kraft

Artikel vom 29.12.2022

Hundesteuer, Übernachtungssteuer und eine neue Satzung für die Stadtbibliothek: Im vergangenen Halbjahr hat der Schwäbisch Haller Gemeinderat zahlreiche Änderungen beschlossen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. Hintergrund der notwendigen Änderungen ist auch die finanzielle Lage der Stadtverwaltung: Im Rahmen der verwaltungsinternen Haushaltsstrukturkommission wurden verschiedene Maßnahmen erarbeitet, die zu einem ausgeglichenen Haushalt beitragen sollen, hierzu gehört auch die Gebührenerhöhung in einigen Bereichen. Außerdem waren einige Satzungen bereits seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisiert worden und bedurften einer Überarbeitung.

Die überarbeiteten Satzungen im Detail sind ab dem Jahresanfang auf der Webseite der Stadt Schwäbisch Hall unter "Stadtrecht" zu finden.

Überblick über die Änderungen zum Jahreswechsel

Anpassung der Hundesteuer:
Ab dem 1. Januar 2023 wird die Hundesteuer angepasst und beläuft sich pro Kalenderjahr auf

  • 108 Euro jährlich für den ersten Hund
  • 216 Euro jährlich für den zweiten und jeden weiteren Hund
  • 756 Euro jährlich für jeden Kampfhund/gefährlichen Hund

Welche Hunde als gefährlich gelten, ist in der Hundesteuersatzung zu finden.Von der Steuer befreit werden können Assistenzhunde, Rettungshunde sowie Hunde für den Forst- und Jagdschutz.
Zur Hundesteuersatzung (pdf-Datei)

Anpassung der Vergnügungssteuer:
Die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer wurde ebenfalls überarbeitet. Der Vergnügungssteuer unterliegen in Schwäbisch Hall das Aufstellen von Spielautomaten sowie der Betrieb von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. Die überarbeitete Vergnügungssteuersatzung mit den entsprechenden Steuersätzen ist auf der Webseite der Stadt abrufbar.
Zur Satzung (pdf-Datei)

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung:
Ob für das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte, eine Gewerbeanmeldung oder für baurechtliche Verfahren: Die Stadtverwaltung erhebt für öffentliche Leistungen Gebühren. Die bisherige Gebührensatzung stammte aus dem Jahr 2007 und bedurfte einer Aktualisierung. Die neue Verwaltungsgebührensatzung tritt zum 1. Januar in Kraft, das Gebührenverzeichnis gibt transparent Auskunft über die jeweils anfallenden Gebühren.
Zur Satzung und zum Gebührenverzeichnis (pdf-Datei)

Übernachtungssteuer für Touristen:
Gäste finden in Schwäbisch Hall eine gute Infrastruktur und ein intaktes Altstadtbild vor. Für die Instandhaltung sowie den Ausbau der Infrastruktur wendet die Stadt erhebliche Mittel auf. Ziel der Übernachtungssteuer ist es, die in Schwäbisch Hall übernachtende Gästen an diesen Kosten zu beteiligen. Ab dem 1. Januar wird demnach eine Übernachtungssteuer von 3 Euro pro Gast und pro Nacht fällig. Minderjährige sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen.
Zur Satzung (pdf-Datei)

Neue Gebührenordnung für die Musikschule:
Die städtische Musikschule erhöht ihre Gebühren für die Musikschülerinnen und Musikschüler leicht, damit steigende Personalkosten aufgefangen werden können. So erhöht sich die Gebühr für Schwäbisch Haller Musikschülerinnen und -schüler beispielsweise um 2 Euro pro Monat und Unterrichtsfach.
Zur Gebührenordnung (pdf-Datei)

Neue Bibliothekssatzung tritt in Kraft:
Ab dem Jahreswechsel gilt in der Stadtbibliothek eine neue Benutzungssatzung. Der Jahresbeitrag erhöht sich erstmals seit 2004 für Hallerinnen und Haller und Bürgerinnen und Bürger aus Kooperationsgemeinden auf 20 Euro, für Auswärtige auf 30 Euro. Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Menschen, die etwa Arbeitslosengeld oder Wohngeld beziehen, erhalten Vergünstigungen und müssen nur eine Anmeldegebühr von 5 Euro bezahlen. Die Versäumnisgebühren fallen ab Januar bereits ab dem zweiten Tag nach Ende der Leihfrist an, entliehene Medien sollten deswegen pünktlich zurückgebracht oder rechtzeitig verlängert werden.
Link zur Satzung

Erhöhung und Vereinheitlichung der Parkgebühren auf Stellplätzen im öffentlichen Raum:
Die Parkgebühren für Stellplätze im Öffentlichen Raum in Schwäbisch Hall wurden vereinfacht und in Abstimmung mit den Stadtwerken vereinheitlicht. Ab dem Jahreswechsel gelten folgende Parkgebühren:

  • In der Zone I im direkten Stadtzentrum werden pro 15 Minuten Parkdauer 50 Cent fällig. Die maximale Parkdauer beträgt eine Stunde, damit beträgt die Parkgebühr für die Höchstparkdauer 2 Euro.
  • In der Zone II im erweiterten Stadtzentrum wird für die erste und zweite halbe Stunde je 1 Euro berechnet, für die zweite Stunde 2 Euro. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden, damit beträgt die Parkgebühr für die Höchstparkdauer 4 Euro.

Zur Satzung (pdf-Datei)

Neue Abo-Preise für das Teilortsblatt:
Woche für Woche liefern die Teilortsblätter den Bürgerinnen und Bürgern in Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Gelbingen, Sulzdorf, Tüngental und Weckrieden Nachrichten aus ganz Schwäbisch Hall im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Teilort im Speziellen. Erstmals seit 2004 wird nun der Preis für ein Jahresabonnement zum Jahreswechsel von 18 auf 24 Euro erhöht. Alle Infos rund um das Teilortsblatt gibt es unter www.schwaebischhall.de/teilortsblatt

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell