Seite drucken
Schwäbisch Hall

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Schwäbisch Hall gesucht

Artikel vom 20.02.2023

Der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist in der deutschen Justiz ein wichtiges demokratisches Element: Die Schöffinnen und Schöffen sorgen dafür, dass die Justiz lebensnah handelt und Gerichtsverfahren und -urteile für alle Menschen, also auch Nicht-Juristen, verständlich sind. Mit der Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den Verfahren soll auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt werden.

Im Jahr 2023 werden in ganz Deutschland die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt, allein in Baden-Württemberg sind dies rund 7.000 Ehrenamtliche. Wer aus Schwäbisch Hall kommt und sich für das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe interessiert, kann sich ab sofort bei der Stadt Schwäbisch Hall für dieses bewerben.

Alle Kommunen, auch die Stadt Schwäbisch Hall, müssen bis spätestens 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufstellen. In die Schwäbisch Haller Vorschlagsliste müssen entsprechend der Bestimmung des Landgerichts Heilbronn mindestens 26 Personen aufgenommen werden, aus denen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht schließlich seine Auswahl trifft. Die Vorschlagsliste wird durch den Gemeinderat beschlossen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen für das verantwortungsvolle Schöffenamt geeignet sein. Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer besonderen Verfassungstreue, denn sie und die hauptamtlichen Richter sind in ihrer staatlichen Aufgabenerfüllung gleichberechtigt.

Aus diesem Grund müssen die auszuwählenden Personen nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung – einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung – die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden. Schöffinnen und Schöffen werden vor ihrer ersten Hauptverhandlung vereidigt.

Nähere Informationen zu Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens in Schwäbisch Hall sowie zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt sind auf der Webseite der Stadt Schwäbisch Hall unter www.schwaebischhall.de/schoeffenwahl sowie unter der Webadresse www.schoeffenwahl2023.de zu finden.

Bewerbungen für das Schöffenamt können bis 30. April 2023 bei der Stadt Schwäbisch Hall eingereicht werden, entsprechende Bewerbungsformulare finden sich auf der Webseite der Stadt. Die Bewerbungen können vorzugsweise per Mail an schoeffenwahl(@)schwaebischhall.de oder postalisch an Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung, Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall, eingereicht werden.

Weitere Informationen: Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell