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Schwäbisch Hall

Grundsteuerbescheide werden versandt

Artikel vom 16.03.2023

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 15. März dem Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zugestimmt. Damit wird in diesem Jahr der Hebesatz der Grundsteuer B von 420 v.H. auf 460 v.H. angehoben. Die Grundsteuerhebesätze waren zuletzt im Jahr 2016 erhöht worden.

Der Versand der Grundsteuerbescheide an alle Haushalte erfolgt ab der 12. Kalenderwoche. Die 1. Fälligkeit zum 15.02.2023 wurde aufgrund des ausstehenden Gemeinderatsbeschlusses mit dem Hebesatz von 420 v.H. berechnet, deshalb gibt es in diesem Jahr eine Zwischenfälligkeit, in der die Grundsteuererhöhung für das 1. Quartal nachberechnet wird.

Weitere Informationen: Fachbereich Finanzen

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