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Schwäbisch Hall

Bürgeramt: Änderung bei der Terminvergabe ab 1. April 2023

Artikel vom 24.03.2023

Damit Bürgerinnen und Bürger ihren Besuch im Bürgeramt frühzeitig planen können und lange Wartezeiten vermieden werden, setzt das Bürgeramt der Stadt Schwäbisch Hall auf vorherige Terminvereinbarung. Bereits in den vergangenen Jahren der Pandemie wurde dieses Angebot der Terminvereinbarung sehr gut angenommen.

Ab 1. April 2023 ist jeweils von Montag bis Freitag eine Vorsprache bis 12:00 Uhr sowohl mit als auch ohne Termin möglich. Ab jeweils 12:00 Uhr (siehe Öffnungszeiten) ist die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für die Anliegen des Bürgeramtes kann online über die Homepage der Stadt unter www.schwaebischhall.de/buergeramt ein Termin vereinbart werden. Alternativ wird für all diejenigen ohne Internetzugang auch die telefonische Terminvereinbarung (0791/751-242) angeboten.

Allgemeine Informationen zur Terminvereinbarung und den Dienstleistungen des Bürgeramtes finden Sie auf der Website unter https://www.schwaebischhall.de.

Öffnungszeiten des Bürgeramts im Überblick:

Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung ebenfalls erforderlich)

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell