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Schwäbisch Hall

Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Artikel vom 16.03.2020

Bitte beachten: Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell, die Landesregierung hat eine neue Verordnung erlassen.

Zu den aktuellen Informationen der Landesregierung

 

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

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Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO)

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manne Lucha appellierten am Montag, 16. März, eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot von Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Bildung und Sport. Der Betrieb von Speisegaststätten ist nur noch unter Auflagen möglich, Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Ebenso sind Besuche in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen weitgehend verboten.

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