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Schwäbisch Hall

Notbetreuung an Schulen und Kitas wird erweitert

Artikel vom 22.04.2020

Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell, Informationen zur Notbetreuung an Kitas und Schulen erhalten Sie hier: Notbetreuung an Kitas und Schulen

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Ab Montag, 27. April, wird in Schwäbisch Hall in den Tageseinrichtungen für Kinder, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen bis Klasse 7 eine erweiterte Notbetreuung angeboten. Eine Notbetreuung für ihre Kinder können Eltern in Anspruch nehmen, wenn beide Elternteile oder das alleinerziehende Elternteil einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außerhalb ihrer Wohnung haben und für ihren Arbeitgeber dort unabkömmlich sind.

Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung statt, in die das Kind normalerweise geht. Ausnahmen hiervon kann es bei kleineren Einrichtungen geben. Die Betreuungszeit beträgt regulär sechs Stunden vormittags. Informationen über den Zeitrahmen für die Notbetreuung gibt es am jeweiligen Standort, an dem das Kind regulär angemeldet ist. Für den Betreuungsumfang in der Notbetreuung sind die Tage mit tatsächlicher Präsenzpflicht der Eltern am Arbeitsplatz maßgeblich.

Wenn alleinerziehende Elternteile oder beide Elternteile in einem systemrelevanten Bereich arbeiten und einen Betreuungsbedarf über sechs Stunden hinaus haben, wird ein Betreuungsplatz in einer hierfür geöffneten Einrichtung angeboten. Auch hier erfolgt die Anmeldung in der Einrichtung, in die das Kind regulär geht.

Bei besonderen pädagogischen Bedarfen kann durch die Stadt Schwäbisch Hall eine Zustimmung für die Notbetreuung erteilt werden.

Die Anmeldung für die Notbetreuung erfolgt direkt in der Tageseinrichtung für Kinder oder Schule, an der das Kind regulär angemeldet ist. Die verschiedenen Einrichtungen sind am Donnerstag, 23. April, und Freitag, 24. April von 9 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Für Rückfragen – insbesondere zur Systemrelevanz - steht auch die Hotlinenummer Telefonnummer: 0791 751-370 zur Verfügung.

Für die Anmeldung eines Kindes in der Notbetreuung ist das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sowie eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers beziehungsweise beider Arbeitgeber notwendig. Die Arbeitgeberbestätigung muss spätestens am ersten Betreuungstag in der Einrichtung abgegeben werden. Zu den Formularen

Alle aktuellen Informationen rund um das Coronavirus gibt es unter www.schwaebischhall.de/corona abrufbar.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell