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Schwäbisch Hall

Veröffentlichung von Altersjubiläen im Haller Tagblatt

Artikel vom 30.04.2020

Altersjubiläen von Haller Bürgerinnen und Bürger werden auf Wunsch der Jubilarinnen und Jubilare ab dem 75. Geburtstag durch die Stadtverwaltung im Haller Tagblatt veröffentlicht. Die freiwillige Meldung des Geburtstages muss bis zum 10. des Vormonats erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen oder einer sich jährlich wiederholenden Veröffentlichung. Die bisher eingegangenen Widersprüche bleiben bestehen.


Die Meldungen können an folgende Kontaktdaten gesendet werden:
Stadt Schwäbisch Hall, Büro der Bürgerbeauftragten, Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: Telefonnummer: 0791/751-206
E-Mail: buergerschaft(@)schwaebischhall.de

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell