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Schwäbisch Hall

Die Stadtverwaltung zur Presseberichterstattung vom 16. Juni

Artikel vom 23.06.2020

Zum Artikel "850.000 Euro zu wenig beantragt", erschienen im Haller Tagblatt vom 16. April 2020, stellt die Stadtverwaltung fest: Mehrere Aussagen in diesem Artikel zur Sanierung des Gymnasiums bei St. Michael entsprechen nicht den Tatsachen.

Es wurde im Hinblick auf einen Zuschussantrag der Stadtverwaltung in der Zeitung berichtet: „Demnach wurde einerseits die Fläche zu niedrig angegeben und andererseits auch nicht der maximal mögliche Zuschussbetrag pro Quadratmeter beantragt. Angemeldet wurden rund 5,4 Mio. Euro – das sind allerdings rund 850.000 Euro weniger, als möglich gewesen wäre.“

Hierzu stellt die Stadtverwaltung fest:
Bei der Antragstellung wurde von der Stadtverwaltung die maximale, auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Kostenermittlung des beauftragten Architekturbüros mögliche Fördersumme beantragt. Selbst bei Angabe einer höheren Quadratmeterzahl im Förderantrag wäre kein höherer Zuschuss möglich gewesen, da sich die Zuschusshöhe nicht an der Quadratmeterzahl bemisst, sondern an der vorliegen Kostenschätzung.

Außerdem wurde im Bericht über die Sanierung des Gymnasiums geschrieben:
„Heute schätzt die Verwaltung das Projekt auf 22,6 Millionen Euro“.

Diese Zahl ist falsch. Die Stadtverwaltung rechnet für die Sanierung des Gymnasiums bei St. Michael mit Kosten in Höhe von rund 16 Millionen Euro, hinzu kommen rund 2 Millionen Euro für die Interimsnutzung des hospitalischen Gebäudes In den Herrenäckern 9.

Des Weiteren wurde berichtet:
„Bei der Projektplanung gab es Verzögerungen. Unter anderem weil die Stadt einen Architekten ausgewählt hatte, der mit betrügerischen Handlungen aufgefallen war. Dabei war der Architekt bei der Ausschreibung offenbar ohnehin nur der Zweitplatzierte gewesen, sein Angebot war mehr als 100 000 Euro teurer als jenes des Erstplatzierten. Der Auftrag ging später doch noch an den Erstplatzierten.“

Hierzu stellt die Stadtverwaltung fest:
Diese Aussage ist falsch. Die Auftragsvergabe erfolgte nach der Vergabeverordnung (VgV), die aufgrund des Auftragsvolumens anzuwenden war. Nach diesen Vorgaben spielt bei der Auftragsvergabe nicht nur die Höhe des Angebots eine Rolle, sondern auch weitere Kriterien wie die Büroorganisation, Erfahrung bei der Sanierung von Schulen sowie Referenzen. Das zunächst erstplatzierte Büro wurde auf Beschluss der Vergabekammer wegen Betrugs aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Somit war das nachfolgende Architekturbüro als Erstplatziertes zu werten und wurde auch beauftragt.

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