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Schwäbisch Hall

Fahrradschutzstreifen an der Heilbronner Straße

Artikel vom 29.07.2020

An der Heilbronner Straße zwischen dem Friedhofsdreieck und der Ortseinfahrt von Gelbingen hat die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall Fahrradschutzstreifen anbringen lassen, die für mehr Sicherheit auf der Straße sorgen. Denn die Fahrradschutzstreifen machen die Radlerinnen und Radler sichtbarer, weil sie durchgängig auf einer eigenen Spur am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem bleibt dadurch, dass die Radfahrenden einen eigenen Bereich auf der Fahrbahn haben, der Gehweg den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.

Am Fahrradschutzstreifen gilt es für Autofahrerinnen- und fahrer sowie für den Radverkehr einige Regeln zu beachten, damit das Zusammenspiel funktioniert. Auf die Grundregeln weisen Schilder am Straßenrand hin, die kürzlich montiert worden sind. Grundsätzlich gilt:

Der Schutzstreifen ist für den Radverkehr reserviert. Autofahrerinnen und -fahrer können diesen Streifen im Bedarfsfall befahren, jedoch nur, wenn Radlerinnen und Radler dadurch nicht gefährdet werden. Beim Überholen innerorts muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum überholten Radler eingehalten werden. Mit Fahrrädern darf der Schutzstreifen nur in Fahrtrichtung auf der rechten Straßenseite befahren werden – Geister-Radler stellen eine Gefahr dar. Auf dem Fahrradschutzstreifen dürfen Radlerinnen und Radler rechts an wartenden Autos vorbeifahren, etwa wenn diese an einer roten Ampel warten. Parken ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt.

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