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Schwäbisch Hall

Corona: Landkreis beschränkt Teilnehmerzahl bei privaten Feiern

Artikel vom 09.10.2020

Pressemitteilung des Landkreises Schwäbisch Hall vom 9. Oktober

Corona-Infektionen - 7-Tage-Inzidenz übersteigt Vorwarnstufe im Landkreis Schwäbisch Hall

Am heutigen Freitag wurde im Landkreis Schwäbisch Hall die 7-Tage-Inzidenz von 35 Personen pro 100 000 Einwohner überschritten. Nach Vorgabe des Landes Baden-Württemberg wird bei Erreichen dieser Vorwarnstufe die Zahl der Teilnehmer an privaten Feierlichkeiten im Landkreis begrenzt.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall handelt nach den Vorgaben des Ministeriums für Soziales und Integration. Danach ist das Ziel in der Vorwarnstufe, dass Infektionsketten unterbunden und Ausbrüche schnellstmöglich lokal bzw. regional eingedämmt werden. „Das Infektionsgeschehen nimmt in den letzten Tagen vor allem im privaten Umfeld stark zu. Als Reaktion auf den Anstieg der Infektionszahlen werden wir den Teilnehmerkreis bei privaten Feiern einschränken“, so Landrat Gerhard Bauer.

Der Landkreis Schwäbisch Hall wird heute eine Allgemeinverfügung erlassen und auf der Homepage www.lrasha.de veröffentlichen. In der Allgemeinverfügung wird festgelegt, dass bei Feiern in öffentlichen und angemieteten Räumen nicht mehr als 50 und in privaten Räumen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen dürfen.

„Bitte beachten Sie in den kommenden Tagen und Wochen die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. Besonders wichtig ist auch, dass Sie in geschlossenen Räumen regelmäßig stoßlüften. Verzichten Sie, wo es möglich ist, auf private Kontakte. Wir sollten einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen unbedingt verhindern, um weitere Einschränkungen im Landkreis Schwäbisch Hall zu vermeiden“, so der dringende Appell von Landrat Gerhard Bauer.

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