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Schwäbisch Hall

Übersicht über Lieferdienste auf städtischer Webseite

Artikel vom 30.10.2020

Aufgrund der von Bund und Ländern beschlossenen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Gaststätten, Restaurants und Bars ab dem 2. November bis Ende des Monats schließen. Lieferdienste und Speisen zum Mitnehmen sind weiterhin möglich. Die konkrete Rechtsverordnung hierfür veröffentlicht das Land demnächst.

Die Stadtverwaltung möchte die Gastronomen und auch die von den Schließungen betroffenen Dienstleister, etwa im Bereich Kosmetik, in dieser Zeit unterstützen und veröffentlicht auf ihrer Webseite wieder eine Übersicht, welche Betriebe Lieferdienste oder Abholservices anbieten. Die Übersicht kann unter www.schwaebischhall.de/lieferservice eingesehen werden.

„In dieser Zeit heißt es, solidarisch mit unserer lokalen Gastronomie zu sein und ihre Angebote auch wahrzunehmen. Die Restaurants und Gaststätten brauchen jetzt die Unterstützung der Hallerinnen und Haller, damit sie auch nach der Krise weiterhin unsere Stadt bereichern können“, sagt Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim.

Gastronomiebetriebe und von Schließungen betroffene Dienstleister, die erneut oder auch zum ersten Mal einen Liefer- oder Abholservice anbieten, können sich in die Übersicht auf der städtischen Homepage eintragen lassen. Hierfür melden sie sich unter Angabe einer Webpräsenz oder Telefonnummer unter der Mailadresse wirtschaftsfoerderung(@)schwaebischhall.de.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell