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Schwäbisch Hall

Einrichtungen und Angebote der Stadtverwaltung während des Lockdowns

Artikel vom 16.12.2020

In der Nacht auf Mittwoch hat die Landesregierung die neue Corona-Verordnung veröffentlicht, auf deren Grundlage Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar in einen weitreichenden Lockdown geht. Ziel der Maßnahmen ist es, die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst niedrig zu halten und eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Folgende Auswirkungen hat die Corona-Verordnung des Landes auf die Einrichtungen und Angebote der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall. Aktuelle Informationen bietet die Stadtverwaltung auch immer online unter www.schwaebischhall.de/corona

Grundsätzlich sind vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 die Dienststellen der Stadt Schwäbisch Hall geschlossen. Die Stadtverwaltung folgt damit dem Appell der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, die Betriebsstätten während dieser Zeit zu schließen, um den bundesweiten Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umzusetzen. Bis auf einen Notbetrieb in systemrelevanten Bereichen sind die Abteilungen in dieser Zeit nicht besetzt.

Die Stadtbibliothek ist ab dem 16. Dezember geschlossen. Eine Rückgabe entliehener Medien am Medienrückgabesystem ist möglich. Verlängerungen sind während der regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek telefonisch unter der Nummer 0791 751-179 möglich, unter dieser Nummer werden auch Hilfestellungen zur Onleihe angeboten. Während der Betriebsferien der Stadtverwaltung vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 ist die Stadtbibliothek auch telefonisch nicht erreichbar und eine Rückgabe am Medienrückgabesystem ist nicht möglich. An den Tagen, an denen die Stadtbibliothek geschlossen ist, entstehen keine Versäumnisgebühren, die Fälligkeitsdaten werden angepasst.

An der städtischen Musikschule wird der Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich bis zu den Weihnachtsferien in digitaler Form weitergeführt. Die Lehrkräfte setzen sich hierfür direkt mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern in Verbindung.

Die Tourist Information ist ab dem 16. Dezember geschlossen. Zu den üblichen Geschäftszeiten ist sie jedoch telefonisch unter der Nummer 0791 751-600 erreichbar, um etwa im Vorverkauf Karten für die Freilichtspiele oder City-Gutscheine zu bestellen. Auch der Online-Shop der Tourist Information kann hierfür genutzt werden.

Bei standesamtlichen Trauungen sind aktuell 5 Personen (einschließlich Brautpaar) erlaubt. Die Kinder der Eheschließenden werden hier nicht mitgezählt. Die Trauungen finden weiterhin ausschließlich in der Hospitalkirche statt. Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete im Freien sind weiterhin auf 100 Teilnehmende beschränkt.

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit am Heimbacher Hof und den Jugendtreffs in der Stadt finden nicht statt. Jedoch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heimbacher Hofs und der Kinder- und Jugendarbeit zu den üblichen Kontaktzeiten bis maximal 19.30 Uhr erreichbar. Somit können sie Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe anbieten. Kinder und Jugendliche, die Sorgen oder den Bedarf mit jemandem zu sprechen haben, können dann beispielsweise am Heimbacher Hof anrufen oder auch eine E-Mail schreiben:

Außerdem bietet das Team des Heimbacher Hofs wieder Basteltüten für Kinder und Jugendliche an. Diese Tüten mit Bastel-Material und Anleitung können am Donnerstag, 17. Dezember und Dienstag, 22. Dezember am Heimbacher Hof zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Das Ferienprogramm „Gruselspaß und Spukgeschichten“ im Heimbacher Hof vom 4. bis 8. Januar muss aufgrund der Corona-Verordnung abgesagt werden.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell