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Schwäbisch Hall

Wichtige Informationen zur Landtagswahl

Artikel vom 08.03.2021

Bürgerinnen und Bürger von Schwäbisch Hall, die für die Landtagswahl am 14. März Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können dies noch bis Mittwoch um 12 Uhr online auf der städtischen Website tun. Danach ist eine Beantragung noch bis Freitag um 18 Uhr beim Bürgeramt in der Gymnasiumstraße 2 möglich. 

Die Stadt Schwäbisch Hall hat im Hinblick auf die Corona-Pandemie die Zahl der Briefwahlbezirke verdoppelt und einige Wahllokale verlegt, um vulnerable Gruppen beispielsweise in Seniorenwohnanlagen zu schützen. Deswegen haben sich für viele Wählerinnen und Wähler die Wahllokale verändert. Das aktuelle Wahllokal ist aus der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes in den Wahllokalen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden muss. 

Zur Stimmabgabe dürfen die Wählerinnen und Wähler eigene Stifte verwenden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Urnenwahlbezirke können sich freiwillig ohne Voranmeldung am Samstag, 13. März, von 9 Uhr bis 15 Uhr, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Briefwahlbezirke am Sonntag, 14. März, von 9 Uhr bis 13 Uhr im kommunalen Testzentrum in der Mensa des Schulzentrums West testen lassen. Das Berufungs-/Ernennungsschreiben des Wahlamtes ist vorzulegen.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell