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Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügung des Landkreises: Kitas werden ab 22. März geschlossen

Artikel vom 18.03.2021

Im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es aktuell sehr viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus, die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landkreis weit über 200. Die Infektionen sind unter anderem auf mehrere Ausbrüche in Kindertageseinrichtungen zurückzuführen. Deshalb hat das Landratsamt Schwäbisch Hall eine Allgemeinverfügung erlassen: Demnach bleiben ab Montag, 22. März 2021, die Kindertageseinrichtungen im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall geschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt befristet bis zum 2. April 2021. Eine Notbetreuung wird eingerichtet.

Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen werden nun informiert, weitere Informationen folgen. 

Allgemeinverfügung des Landkreises zur Schließung der Kindertageseinrichtungen, gültig ab 22. März 2021

Zu den Informationen des Landratsamts

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell