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Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügung des Landkreises: Ausgangsbeschränkung auch tagsüber

Artikel vom 19.03.2021

Im Landkreis Schwäbisch Hall sind die Zahlen der Neuinfektionen mit dem Coronavirus sehr hoch und steigen weiter rasant. Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist weiterhin diffus. Zu den Ausbrüchen in den Kindertagesstätten nimmt die Zahl der Infizierten, die eine Infektionsquelle nicht nennen können, zu. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Schwäbisch Hall nun eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach im Landkreis auch tagsüber eine Ausgangssperre gilt und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt ist. Welche Gründe dies betrifft, listet das Landratsamt in seiner Allgemeinverfügung auf.

Allgemeinverfügung des Landkreises Schwäbisch Hall zur Ausgangsbeschränkung auch tagsüber, gültig ab 20. März 2021 (pdf-Datei)

Zur den Informationen des Landratsamts Schwäbisch Hall

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell