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Schwäbisch Hall

Corona-Regeln ab 21. April 2021 im Landkreis Schwäbisch Hall

Artikel vom 20.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Schwäbisch Hall vom 20. April 2021

Die Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg wurde angepasst. Für das ganze Bundesland gelten deshalb zukünftig einheitliche Regelungen.

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinander folgenden Tagen sind Präsenzunterrichte in Schulen aller Art, mit Ausnahme der Notbetreuungen, Abschlussklassen sowie sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, ausgesetzt. Der Unterricht findet als Fernunterricht statt. Der Besuch von Hochschulen und Kindertagesstätten, mit Ausnahme der Notbetreuung, sind ebenfalls nicht mehr möglich.

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 sind Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Auch Baumärkte und körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme der Friseurbetriebe müssen ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 nach Landesvorgaben schließen. Für Frisördienstleitungen ist ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 ein negativer Covid-19-Schnelltest erforderlich. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Geöffnete Einzelhandelsunternehmen sind verpflichtet bei Geschäften mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche pro Kunde/in 20 m² zur Verfügung zu stellen. Bei größeren Verkaufsflächen müssen 40 m² bereitgestellt werden. Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.

Im Landkreis Schwäbisch Hall liegt die 7-Tages-Inzidenz mit Stand 19.04.2021 bei 271,9. Eine Feststellung der 7-Tages-Inzidenz von über 200 wurde deshalb am 19.04.2021 amtlich bekanntgemacht. Dadurch treten die genannten Regelungen ab 21.04.2021 in Kraft. Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Schwäbisch Hall zu den Kindertagesstätten, Kontaktbeschränkungen am Tag sowie Regelungen für den Einzelhandel werden deshalb ab 21.04.2021 aufgehoben. Die Allgemeinverfügungen zu religiösen Veranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Schrozberg bleiben weiterhin bestehen. Auch die gestern erlassene Maskenpflicht in Blaufelden gilt weiter.

Zu den Informationen des Landkreises Schwäbisch Hall

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell