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Schwäbisch Hall

Maskenpflicht während des Marktgeschehens

Artikel vom 26.05.2021

Aufgrund des hohen Besucheraufkommens während der vergangenen Markttage (immer Mittwoch und Samstag von 7 Uhr bis 12.30 Uhr) konnten die Mindestabstände zwischen den einzelnen Besucherinnen und Besuchern auf dem Eventplatz, dem Bonhoefferplatz, der Dreimühlengasse und dem Froschgraben nicht eingehalten werden.

Um die positive Entwicklung der Inzidenzzahlen der vergangenen Tage nicht zu gefährden und um erste, vorsichtige Öffnungsschritte umsetzen zu können, macht die Ordnungsbehörde der Stadt Schwäbisch Hall darauf aufmerksam, dass laut Corona-Verordnung bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern eine Maskenpflicht gilt. Dementsprechend muss während des Marktgeschehens in den oben genannten Bereichen eine medizinische Maske oder eine Maske des Standards FFP2 oder KN95 getragen werden. Hiervon ausgenommen sind Personen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen von der Maskenpflicht befreit sind.

Die Stadt Schwäbisch Hall bittet die Marktbesucherinnen und Marktbesucher um verantwortliches Verhalten zugunsten des Einzelhandels und aller, die von Corona-Einschränkungen betroffen sind.

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