Seite drucken
Schwäbisch Hall

Wahlschein für die Briefwahl bequem online beantragen

Artikel vom 02.06.2021

Zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 4. Juli 2021 werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen versendet. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, der kann den Wahlschein für die Briefwahl schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet, Telefax) oder durch persönliche Vorsprache im Wahlamt beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Das Wahlamt bietet die Online-Beantragung eines Wahlscheins ab Freitag, 4. Juni 2021 auf der städtischen Homepage an. Beim Aufruf des dort hinterlegten Links erhalten die Wählerinnen und Wähler ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Die Daten von der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es ist möglich, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem zwingend die Eingabe des Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis angezeigt.

Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier dann bereits hinterlegt – es muss lediglich das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse für die Wahlunterlagen angegeben werden.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt übertragen. Die Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler dann anschließend per Post zugestellt. Bitte beachten: Die beantragten Briefwahlunterlagen werden erst Mitte Juni vom Wahlamt versendet.

Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum 13. Juni nicht vorliegen, kann auch formlos per E-Mail ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben werden.

Die Wahlbenachrichtigung ist auch im Falle einer Neuwahl gültig.

Bei Fragen zum Antragsverfahren können sich die Wählerinnen und Wähler an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten wenden:

Telefon: 0791/751-242
E-Mail: buergeramt(@)schwaebischhall.de
Fax: 0791/751-409

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell