Seite drucken
Schwäbisch Hall

Hinweise des Wahlamts zur Neuwahl am 18. Juli

Artikel vom 07.07.2021

Die Wahl der neuen Oberbürgermeisterin/des neuen Oberbürgermeisters in Schwäbisch Hall ist noch nicht entschieden. Beim Wahltermin am 4. Juli erreichte keine/r der angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der gültigen Wählerstimmen. Somit ist eine Neuwahl nötig, diese findet am 18. Juli statt.

Die bereits versandte Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Neuwahl am 18. Juli. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen haben, müssen sich am 18. Juli im Wahllokal mit ihrem Personalausweis (EU-Bürger mit dem Identitätsausweis) oder dem Reisepass ausweisen.

Wer für die Neuwahl am 18. Juli Briefwahl beantragen möchte, kann dies bis Dienstag, 13. Juli, über die städtische Homepage www.schwaebischhall.de/wahl, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, schriftlich oder per E-Mail an das Wahlamt tun. Anschließend ist es noch möglich bis Freitag, 16. Juli um 18 Uhr die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt zu beantragen.

Bitte beachten: Wer bereits Briefwahlunterlagen für beide Wahlen beantragt hat, bekommt die Unterlagen für die Neuwahl am 18. Juli automatisch ab dem 12. Juli zugestellt. Wer trotz Beantragung bis Freitag, 16. Juli, 12 Uhr keine Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen hat, wendet sich bitte direkt an das Wahlamt. Dieses ist am Freitag, 16. Juli, bis 18 Uhr geöffnet.

Kontaktmöglichkeiten Wahlamt:
E-Mail: buergeramt(@)schwaebischhall.de
Telefon: Telefonnummer: 0791 751 242

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell