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Schwäbisch Hall

Nachhaltigkeitstag mit Bio-Markttag auf dem Haalplatz (18.9.)

Artikel vom 10.09.2021

Die Stadt Schwäbisch Hall veranstaltet am 18. September 2021 zum zweiten Mal den Nachhaltigkeitstag. In diesem Jahr findet die Veranstaltung auf dem Haalplatz in Kooperation mit der Bio-Musterregion Hohenlohe statt, der Bio-Markttag ergänzt den Nachhaltigkeitstag um den Bereich Bio-Erzeuger.

Rund 60 Akteurinnen und Akteure aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen beteiligen sich mit Ständen, Mitmach-Aktionen und Essensangeboten beim Nachhaltigkeitstag, sowohl auf dem Haalplatz als auch in teilnehmenden Läden in der Schwäbisch Haller Innenstadt. Dabei können sich Besucherinnen und Besucher über Nachhaltigkeit in den verschiedensten Lebensbereichen informieren und Anreize mitnehmen, wie sie im eigenen Alltag sorgsamer mit Ressourcen umgehen und somit dazu beitragen können, dass die Erde auch für zünftige Generationen lebenswert erhalten bleibt. Der Nachhaltigkeitstag bietet hier viele konkrete Beispiele und Anregungen, beispielsweise bei den Themen Einkauf, Verkehr, Ernährung, Energie, Arbeit oder Wohnen. Der Nachhaltigkeitstag markiert auch den Auftakt zum Schwäbisch Haller Klimathon.

Der Nachhaltigkeitstag beginnt am 18. September um 10 Uhr, um 11 Uhr begrüßen Schwäbisch Halls Erster Bürgermeister Peter Klink und Dr. Walter Döring, Koordinator der Bio-Musterregion Hohenlohe, die Gäste und schließen daran einen Rundgang über den Haalplatz an. Bis 15 Uhr können Besucherinnen und Besucher die Stände auf dem Haalplatz besuchen oder an Mitmach-Aktionen teilnehmen. Ein abwechslungreiches kulinarisches Angebot bietet parallel dazu der Bio-Markttag. Der Eintritt ist frei.

Aufgrund der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung gelten für den Nachhaltigkeitstag die 3G-Regeln: Besucherinnen und Besucher müssen für den Besuch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Für die Kontaktnachverfolgung wird die Luca-App eingesetzt, es liegen aber auch Formulare an den Eingängen aus. Für die Besucherinnen und Besucher besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.

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