Informationen zum Coronavirus im Überblick
Hier bekommen Sie Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache: Leichte Sprache
General information about coronavirus in other languages: More Information
Corona Ordinance for Baden-Wurttemberg in other Languages: More Information
Hinweise zu den Corona-Regeln in mehreren Sprachen gibt es auch auf Integreat: Mehr Informationen
Corona-Regelungen in Baden-Württemberg
Zu den Informationen der Landesregierung
Aktuelle Hinweise zu den Corona-Regeln im Landkreis Schwäbisch Hall auf der Website des Landkreises Schwäbisch Hall.
Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Auf einen Blick: Corona-Regeln ab 31. Januar 2023 (pdf-Datei)
Weitere Verordnungen:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes
Corona-Verordnung zur Absonderung (CoronaVO Absonderung) des Landes
Corona-Verordnung Schule (CoronaVO Schule) des Landes
Diese Liste ist nicht abschließend. Eine Übersicht über alle Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Schnelltest-Angebote in Schwäbisch Hall
Die Stadt hat ihr kommunales Testangebot eingestellt, verschiedene private Betreiber bieten aber weiterhin Schnelltests an. Hier geht es zur Übersicht der Schnelltestmöglichkeiten in Schwäbisch Hall.
Informationen für Rückkehrende von Reisen
Bei der Rückkehr von Reisen nach Deutschland gelten Regeln, um die Verbreitung des Corona-Virus durch Rückkehrende einzudämmen. Diese Regeln sind in der Corona-Einreiseverordnung des Bundes festgelegt. Hier geht es zur Verordnung.
Corona-Hilfsfonds
Die Stadt Schwäbisch Hall hat auf Anregung und mit einer großzügigen finanziellen Anschubfinanzierung der RECARO Aircraft Seating GmbH & Co. KG einen aus Spenden gespeisten Corona-Hilfsfonds beim Hospital zum Heiligen Geist eingerichtet. Mit den Geldern sollen von der Corona-Krise besonders stark betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Projekte aus Schwäbisch Hall unterstützt werden.
Begünstigt werden können:
1) Bürgerinnen und Bürger aus Schwäbisch Hall, die in Folge der Corona-Krise
a) durch Kurzarbeit
b) durch Arbeitsplatzverlust
c) durch unbezahlte Freistellung
d) ihren persönlichen Lebensunterhalt nicht mehr als (Solo-)Selbständige bestreiten können
e) durch Honorarausfälle in Folge von Einrichtungsschließungen
f) durch Tod oder anhaltende Krankheit von Angehörigen
in eine finanzielle Notlage geraten sind.
2) Wohlfahrtsverbände und weitere gemeinnützige Organisationen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, zum Beispiel in den Bereichen Obdachlosenhilfe, Jugendhilfe, Unterstützung von Risikogruppen, Aufbau digitaler Kultur- und Bildungsangebote etc.
3) Gemeinnützige Vereine aus Schwäbisch Hall, bei denen die Finanzierung des Vereinszwecks zum Beispiel aufgrund ausfallender Veranstaltungen, ausbleibender Kursgebühren oder kostenintensiven Maßnahmen zum Infektionsschutz gefährdet ist.
Anträge auf Unterstützung sind unter Nennung der Kontaktdaten, des Grundes für die Notlage und der angedachten Verwendung an die Bürgerbeauftragte der Stadt Schwäbisch Hall, Dr. Karin Eißele-Kraft, zur richten. Die Anträge können entweder postalisch an die Stadt Schwäbisch Hall, Bürgerbeauftragte, Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall oder per Mail an buergerschaft(@)schwaebischhall.de gesandt werden.
Wir danken den Spenderinnen und Spendern:
- Recaro Aircraft Seating GmbH & Co. KG
- Autohaus Koch GmbH
- Wolfgang Ehmann
- Röwisch Wohnbau
- ADWM GmbH
- Dr. Walter Döring
- Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
- Südwestbank AG, Filiale Schwäbisch Hall
- Optik Scholl
- Ringhotel Hohenlohe
- Landhaus Wolf
- Christine und Günther Schäfer
Unterstützung für Eltern und Familien
Bei Fragen rund um das Homeschooling, das Lernen zuhause oder bei Problemlagen in den Familien bieten die interkulturellen Eltermentorinnen und -mentoren des Netzwerks "Eltern helfen Eltern" Unterstützung an.
Hilfe für die Seele in der Coronazeit
Die Corona-Pandemie mit all ihren Begleiterscheinungen kann psychisch sehr belastend sein. Wer in dieser Situation Rat und Unterstützung braucht findet eine Übersicht über wichtige Telefonnummern und Hilfsangebote auf der Website des Landes Baden-Württemberg.
Hinweise für Geburten und Trauungen
Neugeborene Kinder: Infos zur Ausstellung der Geburtsurkunden erhalten Sie in folgendem Informationspaket. Anleitung Ausstellung einer Geburtsurkunde (neugeborendes Kind) (pdf-Datei)
Bei standesamtlichen Trauungen sind akuell 60 Personen (einschließlich Brautpaar) bei einer Eheschließung erlaubt. (Stand 19. Mai 2022) Die Trauungen finden weiterhin ausschließlich in der Hospitalkirche statt.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde) können Sie online bestellen: Personenstandsurkunde anfordern
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Ausführliche Informationen rund um das Thema Coronavirus bieten das Robert Koch-Institut, das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter www.zusammengegencorona.de ein umfassendes Informationsangebot zum Coronavirus veröffenlicht.
Aktuelle Informationen zur Situation vor Ort finden sich auf der Webseite des Landkreises Schwäbisch Hall.
Für Fragen steht die Hotline des Landesgesundheitsamtes täglich zwischen 8 Uhr und 18 Uhr unter der Nummer Telefonnummer: 0711 904-39555 oder auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen
Schützen Sie sich und andere durch die Einhaltung folgender Regeln:
- Husten und Niesen in die Ellbeuge
- gründliches Händewaschen
- Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo vorgeschrieben oder angebracht
- Corona-Warn-App nutzen
- regelmäßiges Lüften