Informationen zum Coronavirus im Überblick
Hier bekommen Sie Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache: Leichte Sprache
General information about coronavirus in other languages: More Information
Corona Ordinance for Baden-Wurttemberg in other Languages: More Information
Hinweise zu den Corona-Regeln in mehreren Sprachen gibt es auch auf Integreat: Mehr Informationen
Corona-Regelungen in Baden-Württemberg
Zu den Informationen der Landesregierung
Aktuelle Hinweise zu den Corona-Regeln im Landkreis Schwäbisch Hall auf der Website des Landkreises Schwäbisch Hall.
Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Weitere Verordnungen:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes
Im Falle abweichender Vorgaben unten stehender Verordnungen hat die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Vorrang vor den Unterverodnungen.
CoronaVO Absonderung (gültig ab 3. Mai 2022) (pdf-Datei)
CoronaVO Schule (gültig ab 4. Mai 2022) (pdf-Datei)
Diese Liste ist nicht abschließend. Eine Übersicht über alle Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Informationen zu Absonderungsbescheinigungen
Gemäß der CoronaVO-Absonderung war die Ortspolizeibehörde bislang für die Ausstellung der Absonderungsbescheinigung zuständig, aus der die Pflicht zur Absonderung und deren Dauer hervorgeht. Sie war Voraussetzung für Lohnersatzleistungen bei Corona-bedingtem Arbeitsausfall.
Mit der Änderung der CoronaVO-Absonderung vom 02.05.2022 hat der Verordnungsgeber das Verfahren grundlegend geändert: Absonderungsbescheinigungen werden demnach nur noch auf Verlangen der betroffenen Person ausgestellt, wenn die Absonderung vor dem 3.5.2022 begonnen hat. Ferner muss das positive Testergebnis mittels PCR-Test bestätigt und dem Gesundheitsamt gemeldet worden sein.
Liegt der Beginn der Absonderung nach dem 3.5.2022, so wird keine Absonderungsbescheinigung ausgestellt. Für das Entschädigungsverfahren im Hinblick auf den Verdienstausfall reicht die Vorlage der Bescheinigung über das positive Testergebnis beim Arbeitgeber aus, der dieses an das für das Entschädigungsverfahren zuständige Regierungspräsidium weiterleitet. Die Details sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Nähere Informationen sowie eine Auflistung von Fragen und Antworten finden sich auf dem Internetauftritt des Landes.
Schnelltest-Angebote in Schwäbisch Hall
Die Stadt hat ihr kommunales Testangebot eingestellt, verschiedene private Betreiber bieten aber weiterhin Schnelltests an. Hier geht es zur Übersicht der Schnelltestmöglichkeiten in Schwäbisch Hall.
Informationen für Rückkehrende von Reisen
Bei der Rückkehr von Reisen nach Deutschland gelten klare Regeln, um die Verbreitung des Corona-Virus durch Rückkehrende einzudämmen. Diese Regeln sind in der Corona-Einreiseverordnung des Bundes festgelegt. Hier geht es zur Verordnung.
Demnach müssen unter anderem alle Einreisenden aus Risikogebieten eine Digitiale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier geht es direkt zur Digitalen Einreiseanmeldung: www.einreiseanmeldung.de
Corona-Hilfsfonds
Die Stadt Schwäbisch Hall hat auf Anregung und mit einer großzügigen finanziellen Anschubfinanzierung der RECARO Aircraft Seating GmbH & Co. KG einen aus Spenden gespeisten Corona-Hilfsfonds beim Hospital zum Heiligen Geist eingerichtet. Mit den Geldern sollen von der Corona-Krise besonders stark betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Projekte aus Schwäbisch Hall unterstützt werden.
Begünstigt werden können:
1) Bürgerinnen und Bürger aus Schwäbisch Hall, die in Folge der Corona-Krise
a) durch Kurzarbeit
b) durch Arbeitsplatzverlust
c) durch unbezahlte Freistellung
d) ihren persönlichen Lebensunterhalt nicht mehr als (Solo-)Selbständige bestreiten können
e) durch Honorarausfälle in Folge von Einrichtungsschließungen
f) durch Tod oder anhaltende Krankheit von Angehörigen
in eine finanzielle Notlage geraten sind.
2) Wohlfahrtsverbände und weitere gemeinnützige Organisationen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, zum Beispiel in den Bereichen Obdachlosenhilfe, Jugendhilfe, Unterstützung von Risikogruppen, Aufbau digitaler Kultur- und Bildungsangebote etc.
3) Gemeinnützige Vereine aus Schwäbisch Hall, bei denen die Finanzierung des Vereinszwecks zum Beispiel aufgrund ausfallender Veranstaltungen, ausbleibender Kursgebühren oder kostenintensiven Maßnahmen zum Infektionsschutz gefährdet ist.
Anträge auf Unterstützung sind unter Nennung der Kontaktdaten, des Grundes für die Notlage und der angedachten Verwendung an die Bürgerbeauftragte der Stadt Schwäbisch Hall, Dr. Karin Eißele-Kraft, zur richten. Die Anträge können entweder postalisch an die Stadt Schwäbisch Hall, Bürgerbeauftragte, Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall oder per Mail an buergerschaft(@)schwaebischhall.de gesandt werden.
Wer den Hilfsfonds unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende unter dem Spendenzweck „Corona-Hilfsfonds“ auf das Konto der Hospitalstiftung bei der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim, IBAN DE30 6225 0030 0001 7916 55, tun.
Wir danken den Spenderinnen und Spendern:
- Recaro Aircraft Seating GmbH & Co. KG
- Autohaus Koch GmbH
- Wolfgang Ehmann
- Röwisch Wohnbau
- ADWM GmbH
- Dr. Walter Döring
- Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
- Südwestbank AG, Filiale Schwäbisch Hall
- Optik Scholl
- Ringhotel Hohenlohe
- Landhaus Wolf
- Christine und Günther Schäfer
Unterstützung für Eltern und Familien
Bei Fragen rund um das Homeschooling, das Lernen zuhause oder bei Problemlagen in den Familien bieten die interkulturellen Eltermentorinnen und -mentoren Unterstützung an.
Hilfe für die Seele in der Coronazeit
Die Corona-Pandemie mit all ihren Begleiterscheinungen kann psychisch sehr belastend sein. Wer in dieser Situation Rat und Unterstützung braucht findet eine Übersicht über wichtige Telefonnummern und Hilfsangebote auf der Website des Landes Baden-Württemberg.
Hinweise für Geburten, Trauungen und Bestattungen
Neugeborene Kinder: Infos zur Ausstellung der Geburtsurkunden erhalten Sie in folgendem Informationspaket. Anleitung Ausstellung einer Geburtsurkunde (neugeborendes Kind) (pdf-Datei)
Bei standesamtlichen Trauungen sind akuell 60 Personen (einschließlich Brautpaar) bei einer Eheschließung erlaubt. (Stand 19. Mai 2022) Die Trauungen finden weiterhin ausschließlich in der Hospitalkirche statt.
Für Trauerfeiern gelten keine Restriktionen mehr. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Lüften werden weiterhin empfohlen.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde) können Sie online bestellen: Personenstandsurkunde anfordern
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Ausführliche Informationen rund um das Thema Coronavirus bieten das Robert Koch-Institut, das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter www.zusammengegencorona.de ein umfassendes Informationsangebot zum Coronavirus veröffenlicht.
Aktuelle Informationen zur Situation vor Ort finden sich auf der Webseite des Landkreises Schwäbisch Hall. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat zudem eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr unter der Nummer Telefonnummer: 0791 755 7400 erreichbar ist.
Für weitere Fragen steht die Hotline des Landesgesundheitsamtes täglich zwischen 8 Uhr und 18 Uhr unter der Nummer Telefonnummer: 0711 904-39555 zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen
Schützen Sie sich und andere durch die Einhaltung folgender Regeln:
- Husten und Niesen in die Ellbeuge
- gründliches Händewaschen
- Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wo vorgeschrieben oder angebracht
- Corona-Warn-App nutzen
- regelmäßiges Lüften