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Schwäbisch Hall

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden in ganz Deutschland die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt, allein in Baden-Württemberg sind dies rund 7000 Ehrenamtliche. Wer aus Schwäbisch Hall kommt und sich für das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe interessiert, kann sich ab sofort bei der Stadt Schwäbisch Hall für dieses bewerben.

Der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist in der deutschen Justiz ein wichtiges demokratisches Element: Die Schöffinnen und Schöffen sorgen dafür, dass die Justiz lebensnah handelt und Gerichtsverfahren und -urteile für alle Menschen, also auch Nicht-Juristen, verständlich sind. Mit der Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den Verfahren soll auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt werden.

Alle Gemeinden, auch die Stadt Schwäbisch Hall, müssen bis spätestens 23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufstellen. In die Schwäbisch Haller Vorschlagsliste müssen entsprechend der Bestimmung des Landgerichts Heilbronn mindestens 26 Personen aufgenommen werden, aus denen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht schließlich seine Auswahl trifft. Die Vorschlagsliste wird durch den Gemeinderat beschlossen.

Wahl der Schöffen

Die Einspruchsfrist gegen die Vorschlagsliste ist am 19.06.2023 abgelaufen.

Zusammen mit eventuell eingegangenen Einsprüchen wird die Liste dem Amtsgericht Schwäbisch Hall übersandt.

Der Ausschuss zur Wahl der Schöffen wird am 29.09.2023 zusammentreten. Dieser Ausschuss entscheidet auch über Einsprüche und Mitteilungen zur vorgelegten Vorschlagsliste.

Aus der so berichtigten Vorschlagsliste wählt der Ausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 die erforderliche Zahl der Haupt- und Ersatzschöffen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass niemand zum Schöffenamt bei einem Schöffengericht und zugleich bei einer Strafkammer gewählt wird.

Außerdem soll bei der Wahl darauf geachtet werden, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Bis spätestens 13.10.2023 werden der Präsidentin des Landgerichts Heilbronn die gewählten Haupt- und Ersatzschöffen mitgeteilt.

Die Reihenfolge der Haupt- und Ersatzschöffen wird bis spätestens 10.11.2023 ausgelost.

Informationen rund um das Schöffenamt und die Schöffenwahl

Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?

Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien.

Bewerberinnen und Bewerber müssen für das verantwortungsvolle Schöffenamt geeignet sein. Das Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer besonderen Verfassungstreue, denn sie und die hauptamtlichen Richter sind in ihrer staatlichen Aufgabenerfüllung gleichberechtigt.

Aus diesem Grund müssen die auszuwählenden Personen nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung – einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung – die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden. Schöffinnen und Schöffen werden vor ihrer ersten Hauptverhandlung vereidigt.

Rechte und Pflichte im Schöffenamt

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme grundsätzlich jedermann verpflichtet ist, in aller Regel finden sich bei den Schöffenwahlen jedoch eine ausreichende Zahl an geeigneten Freiwilligen. Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Schöffen und Berufsrichter entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich.

Wie viel Zeit beansprucht ein Schöffenamt?

Für Schöffinnen und Schöffen sind 12 Sitzungstage im Jahr laut Gesetz vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Sitzungstag bedeutet nicht Verhandlungstag – eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Das heißt, es kann sein, dass eine Schöffin oder ein Schöffe mehr Tage vor Gericht erscheinen muss. Für die Sitzungstage werden die Schöffinnen und Schöffen von ihrem Arbeitgeber freigestellt.

Wie läuft die Schöffenwahl in Schwäbisch Hall ab?

  • ab sofort: Bewerbungen für das Schöffenamt sind möglich
  • 30. April 2023: Ende der Bewerbungsfrist
  • 24. Mai 2023: Beschluss des Gemeinderats über die Vorschlagsliste
  • voraussichtlich 29. Mai bis 5. Juni 2023: Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
  • voraussichtlich Mitte Juni 2023: Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht Schwäbisch Hall 
  • 29. September 2023: Schöffenwahlausschuss tagt und wählt die Schöffinnen und Schöffen

Weitere Informationen

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/schoeffenwahl