Plakatiererlaubnis
Das Plakatieren an und auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen ist in Schwäbisch Hall gemäß einer entsprechenden Polizeiverordnung grundsätzlich verboten.
Organisationseinheiten
- Am Markt 674523 Schwäbisch Hall
- Gymnasiumstraße 274523 Schwäbisch Hall
Freigabevermerk
Die Stadt hat den Text am 04.12.2015 freigegeben.