Seite drucken
Schwäbisch Hall

Plakatiererlaubnis

Das Plakatieren an und auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen ist in Schwäbisch Hall gemäß einer entsprechenden Polizeiverordnung grundsätzlich verboten.

Organisationseinheiten

Freigabevermerk

Die Stadt hat den Text am 04.12.2015 freigegeben.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen