Finanzen
Häufige Fragen zur Haushaltssperre
Zum 1. Mai 2026 tritt eine Haushaltssperre in Höhe von rund 4,5 Mio. € in Kraft. Die Haushaltssperren betreffen mit 1,65 Mio. € das Personalbudget und 2,85 Mio. € Sachaufwendungen im Ergebnishaushalt. Die vom Oberbürgermeister Daniel Bullinger Ende April verfügten Sperren betreffen somit den konsumtiven Bereich. Im investiven Bereich hat die Stadt zunächst keinen Handlungsbedarf, da in der Interimshaushaltswirtschaft, in der der Haushalt noch nicht genehmigt und bestandskräftig ist, ohnehin keine neue Maßnahmen begonnen werden dürfen. In einer Sitzung im Mai wird sich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission mit dem Thema Haushaltssperre beschäftigen, am 20. Mai tagt dann der Gemeinderat zum Thema. In diesen kommenden Sitzungen wird auch über den Umgang mit den vorhandenen Ermächtigungsübertragungen aus den Vorjahren beraten und abgestimmt.
Was ist eine Haushaltssperre?
Eine Haushaltssperre ist eine vorübergehende Beschränkung der Ausgaben durch die Kommune und dient der Haushaltskonsolidierung.
Sie ist also als eine Art Notbremse zu verstehen - neue Ausgaben werden vorläufig begrenzt oder verschoben, um Ergebnis und Zahlungsfähigkeit zu sichern. Sie greift dann, wenn sich im laufenden Jahr Risiken zeigen, z. B. Mindererträge, Kostensteigerungen oder Verzögerungen, die den Plan gefährden. Das Ziel: Transparenz schaffen, gegensteuern und – wenn nötig – einen Nachtragshaushalt vorbereiten.
Warum wurde in Schwäbisch Hall eine Haushaltssperre verhängt?
Hintergrund sind die sich abzeichnenden geringeren Einnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans 2026, im Wesentlichen bei der Gewerbesteuer.
Sollten sich die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer verstetigen, wird Schwäbisch Hall ohne entsprechende Gegenmaßnahmen damit auf ein Millionendefizit im zweistelligen Bereich bereits in 2026 zusteuern. Die nun verhängte Haushaltssperre dient der Sicherung der finanziellen Handlungsmöglichkeit der Stadt und damit auch der Begrenzung neuer finanzieller Verpflichtungen.Zudem will die Stadt das Auslösen eines Nachtragshaushalt nach Möglichkeit vermeiden.
Wie lange hält die Sperre an?
Diese Sperre gilt zunächst bis auf Weiteres und kann bei einer, aus heutiger Sicht wenig wahrscheinlichen, Aufhellung der städtischen Finanzsituation unterjährig ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden.
Hat Schwäbisch Hall dieses Problem alleine?
Schwäbisch Hall steht mit der schwierigen Finanzlage nicht alleine da. Nahezu alle Kommunen in Deutschland haben mit teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hintergrund sind deutlich gestiegene Ausgaben - nach zwei Rezessionsjahren und wirtschaftlichem Druck schwächeln wichtige kommunale Einnahmen, während Kosten für Betrieb, Bau und soziale Aufgaben stetig steigen. Insbesondere auch die von der Stadt nicht zu beeinflussende Ausgaben wie die Kreisumlage belasten massiv. Das Ergebnis sind Haushaltslücken, die kurzfristig nicht zu schließen sind. Der Umfang staatlicher Leistungszusagen und Standards ist schneller gewachsen als die zur Verfügung gestellten Mittel. Kommunen müssen Pflichtaufgaben sichern und geraten deshalb bei freiwilligen Leistungen unter Druck. Hinzu kommt, dass Investitionen teurer werden und Projekte sich verzögern. Sanierungen und Neubauten (Sporthallen, Kitas, Schulen) müssen verschoben oder gestrichen werden. Gebühren und Hebesätze reichen vielerorts nicht mehr aus, um die Lücken zu schließen.
Und was bedeutet das nun für Schwäbisch Hall?
Ein Teil der im Haushalt verfügbaren Mittel kann nicht bewirtschaftet werden. Neue Ausgaben werden vorläufig gebremst bis sich die Lage entspannt hat. Die Stadt Schwäbisch Hall muss nun Ausgaben priorisieren, Einnahmen erhöhen oder Projekte verschieben. Dabei sind Pflichtaufgaben und Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.
Alle städtischen Mittel sind von der Sperre betroffen. Kleinere Vorgänge können im Fachbereich bewirtschaftet werden, größere sind über den Oberbürgermeister bzw. die Kämmerei zu genehmigen.
Wichtig: der Gemeinderat wird fortlaufend über die neuesten Entwicklungen informiert. Sollte die Notwendigkeit bestehen, werden zusätzliche politische Entscheidungen getroffen.
Wie werden nun Prioritäten gesetzt?
Sicherheit, gesetzliche Verpflichtungen und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs haben grundsätzlich Vorrang.
Laufende, begonnene Maßnahmen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Notwendigkeit werden fortgeführt.
Freiwillige und nicht begonnene Vorhaben werden ggf. zurückgestellt, um den Haushalt zu entlasten.
Wichtig: Hierbei wird anhand der Vorgaben, aber auch mit einem verantwortungsvollen Blick auf die Auswirkungen einer Zurückstellung, entschieden.
Finanzen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025
Vergangene Haushalte:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 (PDF-Dokument, 9,47 MB, 28.03.2023)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2022 (PDF-Dokument, 8,74 MB, 25.02.2022)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020/2021 (PDF-Dokument, 15,5 MB, 22.01.2021)
Nachtragshaushaltsatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 (PDF-Dokument, 5,85 MB, 04.03.2021)
Informationen zum Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist erhalten Sie hier.

