Lebenslagen: Schwäbisch Hall

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Bodeneigenschaften

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück beispielsweise ein Wohnhaus bauen wollen, ist es wichtig zu wissen, ob der Grund überhaupt tragfähig ist oder wie hoch das Grundwasser steht.

Daher sollten Sie eine Baugrunduntersuchung oder ein Bodengutachten erstellen lassen.

Dadurch erhalten Sie Angaben zum Bodenaufbau (Bodenart, geologische Schichten), zum Grundwasserspiegel und zu eventuellen Bodenbelastungen (zum Beispiel durch Schadstoffe aus einem früheren Industriebetrieb).
So wissen Sie von Anfang an, mit welchen Problemen Sie aufgrund der Bodeneigenschaften rechnen müssen und was Sie dagegen unternehmen können (zum Beispiel einen Bodenaustausch).

Ein besonderes Problem können Altlasten beziehungsweise schädliche Bodenveränderungen darstellen, bei denen der Untergrund durch unsachgemäßen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Ähnlichem in der unter Umständen länger zurückliegenden Vergangenheit verunreinigt wurde.
Schadstoffe könnten das Grundwasser oder angebaute Nahrungspflanzen verunreinigen und damit die menschliche Gesundheit gefährden.
Das Land Baden-Württemberg erfasst regelmäßig solche Verdachtsflächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster.
Beim zuständigen Landratsamt können Sie sich Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erteilen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind oder ein Grundstück erwerben wollen.

Achtung: Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verantwortung für das Grundstück und haftet neben der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sich herausstellt, dass der Boden verunreinigt ist.
Das Gleiche gilt für die Verkäuferin oder den Verkäufer, wenn sie oder er davon Kenntnis hatte.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, sollten Sie sich deshalb zuerst informieren, ob Bodenbelastungen vorliegen.
Fragen Sie beim zuständigen Landratsamt nach, ob das betreffende Grundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst ist.
Ist das Grundstück nicht erfasst, versuchen Sie herauszufinden, ob es früher auf eine Art genutzt wurde, die vielleicht zu einer Bodenbelastung geführt haben könnte.
Wer "auf Nummer sicher gehen will", kann auch einen Sachverständigen mit einer gezielten Bodenprobe beauftragen.

Wenn Bodenbelastungen vorliegen, ist zu klären, ob von diesen eine akute Gefährdung für die Umwelt und den Aufenthalt von Menschen ausgeht. Bodenbelastungen, von denen keine akute Gefährdung ausgeht, können dennoch erhöhte Kosten nach sich ziehen, wenn der Boden ausgehoben werden muss und als Abfall zu entsorgen ist.

Nach Sanierungsarbeiten können auch belastete Grundstücke wieder sinnvoll und ohne Gefahren genutzt werden.

Belastend für ein Grundstück sind auch Reste von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind.
Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann.
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel erfolgen nur, wenn Sie das beantragen.

Freigabevermerk

02.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

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Stadt Schwäbisch Hall
Am Markt 6
74523 Schwäbisch Hall

Geoportal Schwäbisch Hall

Spätestens seit Google Maps haben Geoinformationssysteme und Geodaten ganz unbewusst Einzug in unser Leben gehalten. Wir nutzen ganz selbstverständlich Daten und Informationen mit Raumbezug für unterschiedlichste Zwecke. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall stellt Geoinformationen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Stadt Schwäbisch Hall baut, unter der Federführung der Abteilung Vermessung, seit 1996 in ihrem städtischen Geoinformationssystem (GIS) konsequent raumbezogene Daten auf.

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