Wir freuen uns, wenn Sie sich trauen!
Damit Sie sich auf Ihre standesamtliche Trauung optimal vorbereiten können, erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen!
Um standesamtlich zu heiraten, ist die förmliche Anmeldung im Standesamt notwendig. Hierzu benötigen Sie je nach Staatsangehörigkeit und Familienstand bestimmte Unterlagen.
Die förmliche "Anmeldung der Eheschließung" sollte bei Samstagsterminen sowie bei der Candle-Light-Trauung spätestens 3 Monate vor der Eheschließung erfolgen.
Sobald Sie einen Hochzeitstermin im Auge haben, können Sie diesen reservieren über unseren neuen Online Traukalender.
Für Fragen oder eine ausführliche Beratung (z.B. zum Namensrecht in der Ehe) vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns oder kontaktieren uns telefonisch!
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und damit die Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen sind rechtlich frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich. Die schriftliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt schriftlich. Das notwendige Formular dazu finden Sie im Bereich "Downloads".
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist Ihr Wohnsitzstandesamt.
Bitte fügen Sie der Anmeldung Ihren Personalausweis oder Reisepass in Kopie bei. Auf die Vorlage von deutschen Personenstandsurkunden kann verzichtet werden, da diese Daten elektronisch abgerufen werden.
Ausländische Urkunden legen Sie im Original vor, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Ihre Originale erhalten Sie wieder zurück. Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer deutschen Übersetzung benötigt. In manchen Fällen, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, können weitere Unterlagen und Prüfverfahren bei anderen Behörden erforderlich werden. Hier empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung.
Bitte werfen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in einem beschrifteten Briefumschlag in den Briefkasten in der Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall ein oder übersenden diesen postalisch. Nach erfolgter Prüfung der Ehefähigkeit werden wir uns bei Ihnen bezüglich eines Kennenlernens in Verbindung setzen.
Namen in der Ehe - Erklärvideo
Namen in der Ehe
Einen Überblick über die Möglichkeiten über die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht haben Sie in unserem Video erhalten.
Internationales Namensrecht:
Der Name einer Person richtet sich künftig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (somit deutschem Recht). Die Staatsangehörigkeit ist nicht mehr maßgeblich.
Wünschen Sie eine Namensführung in der Ehe nach Ihrem Heimatrecht, so ist eine Rechtswahl möglich.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Namensmöglichkeiten beim persönlichen Termin vor der Eheschließung.
Leistungen
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.