Fachbereich Revision
Der Fachbereich Revision ist eine nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorgeschriebene unabhängige und weisungsfreie Prüfungseinrichtung. Zu ihren Pflichtaufgaben gehört es, den Jahresabschluss der Stadt, der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und ihrer Eigenbetriebe zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird jährlich in einem Schlussbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gebracht. Der Schlussbericht dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses. Der Fachbereich Revision soll gewährleisten , dass die gesamte Verwaltung sparsam, wirtschaftlich und ordnungsgemäß mit ihren Finanzen umgeht und nach Recht und Gesetz handelt. Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gibt die Gemeindeordnung dem Gemeinderat die Möglichkeit, dem Fachbereich Revision sogenannte weitere Aufgaben zu übertragen. Hierzu gehört z.B. die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt bei den städtischen Eigengesellschaften.