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Schwäbisch Hall

Kommunale Wärmeplanung Stadt Schwäbisch Hall

In den vergangenen Jahren ist es immer deutlicher geworden, dass Deutschland eine sichere und treibhausgasneutrale Energieversorgung benötigt. Die Wärmeversorgung spielt hier eine zentrale Rolle. Zur Erreichung des Ziels einer treibhausgasneutralen Kommune sieht die Stadt Schwäbisch Hall daher in der kommunalen Wärmeplanung (KWP) einen wichtigen Schritt.

Gemeinsam mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall und dem Büro greenventory aus Freiburg wurde ein entsprechender Plan erstellt, der den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg entspricht.

Die KWP analysiert bestehende Potenziale sowie die treibhausgasneutralen Versorgungsoptionen für die Wärmewende. Der Wärmeplan skizziert damit den strategischen Weg, um bis spätestens 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Schwäbisch Hall zu realisieren. Es handelt sich hierbei nicht um eine konkrete Umsetzungsplanung, die KWP erfordert lediglich mindestens fünf Einzelmaßnahmen, die auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität schnell ergriffen werden können und sollen.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der KWP verdeutlichen, dass die Wärmewende umsetzbar ist und Schwäbisch Hall durch bestehende Wärmenetze sowie einer aktiven Akteursgemeinschaft in einer guten Startposition ist. Die Analyse des Bestands in Schwäbisch Hall bestätigt jedoch auch die allgemeine Situation auf Landes- und Bundesebene und zeigt erheblichen Handlungsbedarf. So beträgt der Anteil fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung derzeit etwa 60 %, mit Erdgas als dominierendem Energieträger. Diese fossile Versorgung gilt es zu dekarbonisieren. Dem Wohnsektor kommt hier eine Schlüsselrolle zu, der für ca. 66 % der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Sanierung, Energieeinsparung, Energieberatung und der weitere Ausbau der Infrastruktur der Fernwärme sind dabei wesentliche Komponenten zum Gelingen der Wärmewende.

Die Informationen zur Bestandsanalyse, den Potenzialen sowie den geplanten Maßnahmen finden Sie im Dokument KWP.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung nach Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist ein informeller und strategischer Plan. Diese musste von Kommunen in Baden-Württemberg mit über 20.000 Einwohnern bis Ende 2023 verpflichtend erstellt werden. Die kommunale Wärmeplanung bleibt ohne direkte rechtliche Außenwirkung.

Zum 01.01.2024 traten die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft. Das GEG schreibt eine verbindliche Wärmeplanung für Schwäbisch Hall bis Mitte 2028 vor. Die konkreten Anforderungen werden im Wärmeplanungsgesetz formuliert.

Das GEG schreibt die Verwendung von 65% Erneuerbarer Energien von Heizungen in Neubaugebieten vor. Bei Bestandsgebäuden tritt diese Pflicht erst in Kraft, sobald die Stadt eine Wärmeplanung nach Bundesgesetz beschließt und verbindliche Festlegungen von Fernwärmeausbaugebieten trifft. Dies muss bis spätestens Mitte 2028 erfolgen.

Die Stadt wird rechtzeitig die Fernwärmeausbaugebiete ausweisen.

http://www.schwaebischhall.de//de/unsere-stadt/klimaschutz-energie/konzepte/kommunale-waermeplanung