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Schwäbisch Hall

Balkonkraftwerk

Ab dem 11. April 2024 sind wieder Förderanträge für das  Förderprogramm der Stadt Schwäbisch Hall für steckerfertige Solaranlagen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Balkonkraftwerke“ bezeichnet, möglich. Balkonkraftwerke haben eine Leistung von maximal 800 Watt am Wechselrichter und bestehen in der Regel aus zwei Modulen. Sie können mit einem einfachen Stecker mit dem Hausnetz verbunden werden und direkt den erzeugten Strom dort einspeisen. Der überschüssige Strom geht ins Netz des Energieversorgers.

Anträge können ausschließlich per E-Mail gestellt werden: 
foerderung-klimaschutz(@)schwaebischhall.de 

Mit bis zu 100 Euro pro Anlage werden Balkonkraftwerke von der Stadt unterstützt. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die eine solche Anlage im Stadtgebiet betreiben. 5000 Euro sind im Fördertopf, Anträge können ab sofort für Anlagen gestellt werden, die nach dem 01. Januar 2024 erworben und in Betrieb gegangen sind sowie im Marktstammdatenregister angemeldet wurden. Die entsprechende Nachweise sind dem Förderantrag beizulegen. Förderrichtlinien und Förderanträge können im Downloadbereich abgerufen werden.

Hintergrundinformation:
Der Energieertrag von Photovoltaikanlagen ist größenunabhängig, kleine Anlagen sind genauso effizient wie große Anlagen. Oft wird die Photovoltaik deshalb auch als die „Energie des kleinen Mannes“ bezeichnet. Im aktuellen Bericht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) zur Klimakrise zeigt die Wissenschaft im Auftrag der Vereinten Nationen auf, welche Bedeutung gerade der Photovoltaik zukommt. Neben der Umstellung auf mehr vegane und vegetarische Ernährung werden die Schlüsseltechnologien Photovoltaik und Windenergie dort genannt, um der Klimakrise entgegen zu wirken.

http://www.schwaebischhall.de//de/unsere-stadt/klimaschutz-energie/mach-mit/balkonkraftwerk