Seite drucken
Schwäbisch Hall

Stadtverwaltung äußert sich zur aktuellen Presseberichterstattung (15.05.)

Artikel vom 15.05.2020

In Bezug auf den Artikel "Vorwurf Grüne: OB hebelt Recht aus", der am 15. Mai 2020 im Tagblatt erschienen ist, stellt die Stadtverwaltung fest: 

Die Aussagen "Im Artikel war genannt, dass der Rat vor 20 Jahren beschlossen hatte, der Revision die zusätzliche Aufgabe des Baucontrollings zu übertragen. Denn laut Gemeindeordnung ist hierfür der Rat und nicht der der OB zuständig“ sowie „Im Beschluss heißt es, dass der Rat die Übertragung der zusätzlichen Aufgabe zustimmend zur Kenntnis nimmt und dies dem Rechnungsprüfungsamt entsprechend der Gemeindeordnung überträgt“, entsprechen nicht den Tatsachen.

Der Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates vom 12. April 2000 hatte folgenden Wortlaut: "Der Gemeinderat nimmt von der verstärkten Durchführung des Controlling zustimmend Kenntnis und überträgt die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren – auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen – gem. § 112 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung dem Rechnungsprüfungsamt.“

Die Übertragung des Baucontrolling an das Rechnungsprüfungsamt geschah folglich nicht auf Beschluss des Gemeinderates, sondern auf Weisung des Oberbürgermeisters. Da es sich beim Controlling nicht um eine Prüfaufgabe, sondern um ein Steuerungsinstrument der Verwaltungsspitze handelt, ist er hierzu durch § 44 GemO der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg befugt.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell