Seite drucken
Schwäbisch Hall

Gastronomie unter Auflagen wieder geöffnet

Artikel vom 19.05.2020

Seit 18. Mai darf in Baden-Württemberg die Speisegastronomie grundsätzlich wieder öffnen. Zum Schutz der Gäste und der Beschäftigten gelten jedoch umfangreiche Schutzstandards wie Abstandsregelungen oder die Verpflichtung, Kontaktdaten der Gäste für eine später möglicherweise notwendige Rückverfolgung zu erheben. Da Gastronomiebetriebe im Hinblick auf die Corona-Verordnung als öffentlicher Raum gelten, dürfen die Mitglieder von bis zu zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen.

Der städtische Ordnungsdienst steht den lokalen Gastronomiebetrieben bei der Umsetzung der gefordert Maßnahmen beratend zur Seite und überprüft in Stichproben deren Einhaltung.

Die Corona-Verordnung Gaststätten ist auf der Webseite der Landesregierung einzusehen.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell