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Schwäbisch Hall

Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur aktuellen Berichterstattung

Artikel vom 02.07.2020

Bezüglich der aktuellen Berichterstattung zu einem Strafbefehl im Zusammenhang mit der Dienstreise nach Okahandja und zur Waldorfschule Windhoek im Februar 2018 gibt Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim bekannt:

  • Ich kann bestätigen, dass das Amtsgericht Schwäbisch Hall gegen meine Person einen Strafbefehl erlassen hat.
  • Ich halte die gegen meine Person erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe in der Sache für nicht zutreffend und werde deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.
  • Ich erhoffe mir von einem unabhängigen, gerichtlichen Verfahren eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts sowie der rechtlichen Würdigung und gehe davon aus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe ausgeräumt werden können. 
  • Anwaltlich vertreten werde ich durch die Kanzlei iuscomm aus Stuttgart.
  • Ich bitte um Verständnis, dass ich mich darüber hinaus zu einem laufenden Strafverfahren nicht weiter äußern werde. 
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