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Schwäbisch Hall

Stadtverwaltung appelliert: Abstandsregeln am Starkholzbacher See einhalten

Artikel vom 23.07.2020

Das Wetter am kommenden Wochenende wird gut, bald sind Schulferien und viele Menschen wollen im Starkholzbacher See baden gehen. Die Stadtverwaltung möchte das Badevergnügen dort gerne weiterhin ermöglichen, doch das hängt auch vom Verhalten und Verantwortungsbewusstsein der Hallerinnen und Haller sowie der Besucherinnen und Besucher von auswärts ab.

Die Stadtverwaltung ruft deshalb dazu auf, am Starkholzbacher See Rücksicht zu nehmen und die Regeln der Corona-Verordnung des Landes einzuhalten: Zwischen einzelnen Besuchergruppen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern bestehen, maximal 20 Menschen dürfen in einer Gruppe beisammen sein. Jeder muss einen Beitrag dazu leisten, dass die Abstände eingehalten werden und so eine Weiterverbreitung des Corona-Virus verhindert wird.

Entlang der Straße zwischen Bibersfeld und Starkholzbach wird bis auf Weiteres ein beidseitiges Halteverbot angeordnet, um die Besucherströme zum See zu regulieren und damit es nicht zu gefährlichen Verkehrssituationen an der Straße kommt. Wenn die ausgeschilderten Parkplätze sowie der Ausweichparkplatz belegt sind, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die Liegewiese am Starkholzbacher See bereits voll ist und sich nicht noch mehr Menschen dort aufhalten sollten. In diesem Fall bittet die Stadtverwaltung, von einem Besuch des Sees abzusehen.

Schilder auf der Liegewiese weisen auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin. Der Vollzugsdienst und die Polizei sind am Wochenende regelmäßig am Starkholzbacher See präsent, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass der Schilfgürtel und der Uferbereich in der Schutzzone nicht betreten werden dürfen sowie das Springen vom Steg aufgrund der geringen Wassertiefe verboten ist.

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