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Schwäbisch Hall

Behördengänge nur nach Terminvergabe (ab 15.10.)

Artikel vom 23.10.2020

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung ab Donnerstag, den 15. Oktober, eine telefonische Voranmeldung notwendig. Durch Terminvergaben sollen Wartezeiten vermieden werden, um so das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus für die Besucherinnen und Besucher zu reduzieren. 
Die Telefonnummern der einzelnen Abteilungen sind auf der Webseite der Stadt unter www.schwaebischhall.de zu finden. Die Telefonzentrale ist unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0791/751-0 zu erreichen.

In allen städtischen Verwaltungsgebäuden gilt die bestehende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher weiterhin. 

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