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Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall erstellt Integrationskonzept

Artikel vom 15.10.2020

Menschen jeglicher Herkunft die Teilhabe an der Gesellschaft in verschiedensten Bereichen ermöglichen und entsprechende Hürden beseitigen – wie das gelingen kann, dazu erstellt die Stadt Schwäbisch aktuell ein eigenes Integrationskonzept.

Die Konzepterstellung wird vom Land gefördert: Nach einem erfolgreich durchlaufenen Bewerbungs- und Auswahlprozess erhält die Stadt eine Prozessbegleitung durch die Führungsakademie Baden-Württemberg im Wert von 40.000 Euro. 

Die Führungsakademie unterstützt mit einem Moderationsteam die Konzepterstellung, abgestimmt auf die Gegebenheiten vor Ort. In Schwäbisch Hall fand vor kurzem ein erstes Treffen der Steuerungsgruppe statt, in der Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, migrantischer Communitys und der AWO sowie der Führungsakademie einen Fahrplan für die Erstellung des Integrationskonzeptes gefasst und eine erste Ist-Analyse in verschiedenen Themenfeldern durchgeführt haben.

Als nächster Schritt werden nun verschiedene Vereine und Organisationen zu einem gemeinsamen Termin eingeladen. In einzelnen Arbeitsgruppen folgt dann eine detaillierte Bestandsaufnahme, die Festlegung von Leitlinien und konkreten Zielen des Integrationskonzeptes und die Entwicklung von  Projekten und Maßnahmen, um diese zu erreichen. 

Die städtische Integrationsbeauftragte Juliane Hertweck koordiniert die Konzeptentwicklung und ist vom Nutzen überzeugt: „Menschen aus 123 Ländern leben in Schwäbisch Hall. Das ist für eine Stadt eine wunderbare Chance, aber auch eine Herausforderung. Denn wenn die Vielfalt nicht nebeneinander, sondern wie bisher in Schwäbisch Hall miteinander gelebt werden soll, muss Integration auch weiterhin gelingen.“ Erfolgreiche Integration sei dabei kein Zufall, ist sich Hertweck sicher, sondern vielmehr das Ergebnis gemeinschaftlicher Anstrengungen. Ein  Integrationskonzept könne für diese Arbeit eine wichtige Hilfestellung bieten.  

Ende 2021 soll das Integrationskonzept fertiggestellt sein und wird dann auch in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zur Anwendung kommen. 

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