Bürgerbeauftragte/Städtepartnerschaften/Europa
Die Bürgerbeauftragte ist für die Beschwerden und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt zuständig. Sie ist neutrale Vermittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen, und der Verwaltung auf der anderen Seite. Bei Konflikten soll sie auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Wenn Sie Rat brauchen und sich an die Bürgerbeauftragte wenden möchten, können Sie dies schriftlich, telefonisch, persönlich, per Fax oder e-Mail tun. Gerne besucht Sie die Bürgerbeauftragte zu bestimmten Geburtstagen oder Ehejubiläen. Zur Aufgabe der Bürgerbeauftragten kommen nun noch alle Angelegenheiten der Städtepartnerschaften der Stadt Schwäbisch Hall. Dies sind aktuell Epinal (F), Loughborough (GB), Lappeenranta (FIN), Zamosc (PL), Balikesir (TR) und Neustrelitz (D).