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Schwäbisch Hall

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Sonderprogramm Technologieführerschaft "Spitze auf dem Land"

Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist die Förderlinie "Spitze auf dem Land" als Sonderprogramm für Unternehmen im Zeitraum 2014-2020 angesiedelt. Es dient der Förderung von Unternehmen mit Potential zur Technologieführerschaft und eignet sich für größere Maßnahmen ab einem Invest von 1 Mio. EUR bei kleineren (weniger als 50 Beschäftigte) und 2 Mio. EUR bei mittleren Unternehmen (50 - 100 Beschäftigte).

Der Fördersatz für kleine Unternehmen beträgt bis zu 20%, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestition. Zu berücksichtigen ist, dass Zuwendungen unter 200.000,-- EUR nicht bewilligt werden, der maximale Förderbetrag entspricht 400.000,-- EUR.

Die erforderlichen Anträge müssen bei der Stadt Schwäbisch Hall gestellt werden. Aktuell werden die Ausschreibungen in halbjährlichem Rhythmus veröffentlicht. Die von der zuständigen Gemeinde jeweils bis zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein.

Ihre Anträge können Sie jeweils bis zum 14. Februar bzw. 14. August eines jeden Jahres in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Form bei der

Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Am Markt 7/8
74523 Schwäbisch Hall einreichen.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die aktuellen Antragsformulare, die Sie ebenso wie die Richtlinien des Programmes sowie die aktuellen Ausschreibungen im Volltext im nebenstehenden Link abrufen können. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite.

http://www.schwaebischhall.de//de/wirtschaft-handel/foerderprogramme/elr-technologiefuehrerschaft