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Schwäbisch Hall

Öffentliche Zustellungen künftig digital

Artikel vom 03.12.2021

Amtliche Dokumente können in bestimmten Fällen durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist oder wenn eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. 

Öffentliche Zustellungen der Stadt Schwäbisch Hall sind künftig ausschließlich digital unter www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/aktuelles-presse/oeffentliche-bekanntmachungen zu finden. 

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell